Aus Sicht des ADAC müssen Hersteller die Tretunterstützung so auslegen, dass der Antrieb sofort abbricht, wenn der Radfahrer nicht mehr in die Pedale tritt. Die Reichweite eines Urban E-Bikes sollte bei mindestens 50 Kilometern liegen. Hersteller sind außerdem aufgefordert, E-Bikes stets mit Lichtanlage, Reflektoren und Klingel ausliefern.
Verbraucher sollten sich beim Kauf eines Urban E-Bikes über ihr Fahrprofil im Klaren sein: Singlespeed-Bikes ohne Gangschaltung eignen sich vor allem für Strecken in der Ebene, für Fahrten mit Steigungen ist eine Schaltung empfehlenswert. Außerdem ist ein Blick auf die zulässige Zuladung wichtig: Die beträgt teilweise unter 95 Kilogramm. Zum Vergleich: Beim Testsieger von Moustache können insgesamt 131 Kilogramm aufgesattelt werden.
Vor dem Kauf sollten Interessenten unbedingt eine Probefahrt machen und auf die Reaktion des Antriebs, die Ablesbarkeit der Anzeigen und die Bedienung der Schaltung achten. Für E-Bike-Fahrer besteht zwar keine Helmpflicht – trotzdem ist das Tragen eines Helms aus Sicht des Clubs empfehlenswert.
Aus Sicht des ADAC können E-Bikes für Pendler eine interessante Alternative zum Auto sein. Durch ihr relativ geringes Gewicht können Urban E-Bikes nicht nur einfacher als normale Pedelecs in die Wohnung oder ins Bürogebäude getragen werden – sofern eine Fahrradmitnahme gestattet ist, ist außerdem eine Kombination der Pendelstrecke mit U-Bahn, S-Bahn oder Regionalzügen möglich. Die minimalistische Ausstattung ohne Federung oder Gepäckträger schränkt die Verwendung allerdings ein.







