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Nachrichten aus Homburg
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Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird die Integration von Flüchtlingen im ländlichen Raum finanziell fördern. „Nach den notwendigen kurzfristigen Maßnahmen zur Aktivierung von Wohnraum und schnellen Hilfen für Flüchtlinge, die vor allem durch Innen-, Sozial- und Bildungsministerium sichergestellt wurden, müssen wir jetzt die Weichen stellen für mittel- und langfristige Hilfen“, erklärte Umweltminister Reinhold Jost.

„Das Thema Flüchtlinge geht das ganze Saarland an, es betrifft nicht nur die Ballungsräume. Gerade im ländlichen Raum ist die Hilfsbereitschaft sehr groß, das Engagement vieler Vereine und Ehrenamtlicher spricht für sich. Diese Hilfsbereitschaft macht die Stärke des ländlichen Raumes gerade im Saarland aus, und die wollen wir nutzen“, so Jost weiter.

Die geplante Förderung dient weniger der schnellen Wohnraum-Beschaffung, vielmehr soll in die dörfliche Infrastruktur, die von allen genutzt werden kann, investiert, das dörfliche Gemeinschaftsleben insgesamt gestärkt werden. Dazu hat das Umweltministerium sein Programm „zur Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland“ entsprechend angepasst. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung (ELER), aus dem sich dieses Förderprogramm speist, sieht zwar nicht explizit die Unterstützung von Flüchtlingsprojekten vor. Unter dem Stichwort „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ können jedoch ohne erhebliche rechtliche und verfahrenstechnische Änderungen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (SEPL) bestimmte Maßnahmen gefördert werden.

Jost: „Sobald die von uns abgeänderten Richtlinien von Rechnungshof und Finanzministerium genehmigt sind, werden wir mit den Städten und Gemeinden in die Bewerbung eintreten.“

Art und Umfang des neuen Förderprogramms für den ländlichen Raum:   

Projekte von Gebietskörperschaften und Kirchengemeinden können mit einer Fördersumme in Höhe von 55 Prozent der Kosten unterstützt werden.

Bei Vorhaben, die der Umsetzung eines integrierten Entwicklungsansatzes (Regionalentwicklungskonzept, Gemeindeentwicklungskonzept, Lokale Entwicklungsstrategie) dienen, können die Fördersätze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden.

Für Vorhaben, die der Integration von Flüchtlingen im ländlichen Raum dienen, können die Fördersätze um bis zu 10 Prozentpunkte erhöht werden. Treffen beide vorgenannten Voraussetzungen zu, können die Fördersätze damit auf bis zu 75 Prozent erhöht werden.

Beispiele:

–     Abriss leerstehender Gebäude mit anschließender Nutzung des Grundstückes im Sinne der Stärkung des dörflichen Gemeinschaftslebens.

–     Herrichten von Begegnungsstätten zur öffentlichen Nutzungen samt der erforderlichen Ausstattung in bestehender Bausubstanz sowie geringfügige Anbaumaßnahmen zur Ermöglichung der vorgesehenen Nutzung.

–     Umwandlung vorhandener Gebäude in multifunktionale, örtliche Dienstleistungszentren zur räumlichen, organisatorischen und personellen Bündelung von Angeboten und Dienstleistungen (Bürgerbüro, Gesundheitsleistungen, Sparkasse, Post, Toto-Lotto, Dorfladen, Gemeindebibliothek, Seminarräume für Bildungsangebote etc.).

–     Herrichten von vorübergehenden Unterkünften in bestehenden kommunalen Gebäuden zur anschließenden öffentlichen Nutzung durch die Dorfgemeinschaft.

–     Ankauf von bebauten Grundstücken durch Gebietskörperschaften zur Realisierung von Vorhaben zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters (zur öffentlichen Nutzung) einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung (GAK-Förderung).

–     Ausstattung der vorgenannten Räumlichkeiten (z. B. Bestuhlung, Kücheneinrichtung, Informationstechnologie).

–     Bei von Gebietskörperschaften erworbenen Leerstands-Immobilien, die zu Wohnzwecken umgebaut werden sollen, kann nur die äußere – nach dem dörflichen Charakter erfolgte – Gestaltung des Gebäudes (Gebäudehülle) gefördert werden.

Für Vorhaben von Privatpersonen können Zuwendungen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, jedoch höchstens 20.000 Euro je Vorhaben.

 Fördervolumen:

Insgesamt handelt es sich um ein ELER-Fördervolumen von 2,0 Mio. Euro, das durch nationale Mittel (z. B. Kommunen) in etwa gleicher Höhe komplementiert werden muss.

Das Umweltministerium hatte für die Soforthilfe „Flüchtlinge“ dem Innenministerium  bereits 1,5 Mio. Euro aus reinen Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Die nun angesprochenen EU-Mittel können für die bisher finanzierten Soforthilfemaßnahmen (insbesondere reine Wohnraumbeschaffung) nicht eingesetzt werden.

Minister Jost: „Wir wollen mit unserem Programm in die Zukunft des ländlichen Raums investieren. Viele Gemeinden haben erkannt, dass die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens und der örtlichen Infrastruktur entscheidend von der Aktivierung bislang ungenutzter Potenziale und insbesondere vom Zuzug von Familien abhängt. Die Integration von Hilfe suchenden Menschen in unsere dörflichen Strukturen nutzt allen Beteiligten.“

 

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