Die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland stellen für das kommende Jahr 640.000 EURO an Fördermitteln für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe zur Verfügung. Damit stellen die Krankenkassen der Selbsthilfe im Saarland rund 90.000 Euro Fördermittel mehr als noch im vergangenen Jahr zur Verfügung. In der Gemeinschaftsförderung erhalten Selbsthilfegruppen sowie -organisationen Zuschüsse für ihre Informations- und Beratungstätigkeit. Darunter fallen beispielsweise regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung und Verbandszeitungen. 

Selbsthilfegruppen helfen Menschen, sich mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen und zu lernen, mit dieser umzugehen. Menschen mit psychischen Problemen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung bekommen auf Augenhöhe Rat und Hilfestellung. Das Ziel der Selbsthilfe ist die Verbesserung der Lebensqualität jedes Einzelnen und die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten und Behinderungen einhergehenden Isolation und gesellschaftlichen Ausgrenzung. Daher fördern die gesetzlichen Krankenkassen im Saarland die wichtige Arbeit dieser Einrichtungen.

Zum 1. Januar 2021 tritt der überarbeitete Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 27. August 2020 in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen und Formulare für die Gemeinschaftsförderung 2021 finden Sie unter www.selbsthilfe-saar.de. Antragsfrist für die Antragstellung auf Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen ist der 31. Januar 2021. Wir bitten um Verständnis, dass wegen der bestehenden Kontaktbeschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie eine persönliche Übergabe der Unterlagen nicht möglich ist. Nach vorheriger Terminvereinbarung kann dennoch wie in den vergangenen Jahren eine persönliche Beratung zur Antragsstellung angeboten werden (Iris Neuhardt, Tel. 0681 40021314; iris.neuhardt@kbs.de).

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