Ein 58-jähriger Obergerichtsvollzieher ist am gestrigen 25. November 2025 in Oberbexbach bei einem Einsatz im Rahmen der Vollstreckung eines zivilrechtlichen Räumungstitels getötet worden.
Genauere Details wurden heute in einer Pressekonferenz in Saarbrücken bekanntgegeben. Es informierten der leitende Oberstaatsanwalt Bernd Weidig, Justizministerin Petra Berg und Kriminaldirektor Erik Glaeser.
Der Beamte war gegen 8.35 Uhr in Begleitung von drei zur Hausverwaltung gehörenden Personen an der Wohnanschrift eines 42-jährigen Mannes in der Frankenholzer Straße erschienen. Hintergrund seines Erscheinens war die Vollstreckung eines zivilrechtlichen Räumungstitels, nach welchem der Beschuldigte verpflichtet war, die von ihm bewohnte Mietwohnung zu räumen. Die Räumung war angedroht, und an diesem Tag sollte die Wohnung zwangsgeräumt werden. Der Beschuldigte sollte aus der Wohnung ausgewiesen und der Eigentümer in den Besitz eingewiesen werden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken soll der Gerichtsvollzieher an der Wohnungstür dem Tatverdächtigen den Grund seines Erscheinens eröffnet und anschließend die Wohnung betreten haben. Die drei Begleitpersonen haben nach aktuellem Ermittlungsstand die Wohnung nicht betreten. Hiernach soll der Beschuldigte ein Jagdmesser ergriffen und mit diesem mehrfach auf Kopf und Oberkörper des Beamten eingestochen und ihn hierdurch tödlich verletzt haben. Der Gerichtsvollzieher verstarb noch am Tatort.
Um 8.39 Uhr ging bei der Führungs- und Lagezentrale der saarländischen Polizei ein Notruf ein. Der Mitteiler berichtete darüber, „dass er in Bexbach in einem Anwesen in der Frankenholzer Straße wäre. Er schilderte weiter, dass in dem Anwesen ein Gerichtsvollzieher im Rahmen einer vorgesehenen Zwangsräumung von den Betroffenen der Maßnahme angegriffen und schwer verletzt worden wäre.“ Mehrere Funkstreifenwagen der Polizeiinspektion Homburg sowie der operativen Einheit Ost, LPD 17, wurden unmittelbar zur Örtlichkeit entsandt. Zeitgleich wurde die Rettungskette ausgelöst und ein Rettungswagen sowie ein Notarzt alarmiert.
Die ersten Einsatzkräfte trafen um 8.49 Uhr an der Örtlichkeit ein. Vor dem Anwesen wurde eine männliche Person angetroffen, bei der sich nach erster kurzer In-Augenschein-Nahme und erster Befragung der Verdacht erhärtete, dass es sich hierbei um den Täter handeln könne. Die Person wurde vorläufig festgenommen. Polizeibeamte begaben sich anschließend zur Wohnung des Tatverdächtigen im ersten Obergeschoss des Anwesens, wo im Eingangsbereich eine leblose männliche Person auf dem Boden liegend aufgefunden wurde. Die Rettungskräfte wurden sofort hinzugezogen, der Notarzt konnte aber in der Folge nur noch den Tod der Person feststellen. „Es stellte sich heraus, dass dies der Herr Obergerichtsvollzieher war“, erklärte Kriminaldirektor Erik Glaeser.
Die Personen, die das Opfer im Rahmen der Zwangsräumung begleiteten, wurden im Anwesen angetroffen und durch zugezogene Notfallseelsorger vor Ort erstbetreut. Die Tatörtlichkeit wurde in der Folge weiträumig abgesperrt, auch unter Zuhilfenahmen des Bauhofs Bexbach. In der Tatortwohnung konnten bei der Untersuchung keine weiteren Personen angetroffen werden. Die Tatortaufnahme wurde von Kräften der Dezernate 211 (Kriminaldauerdienst), 213 (Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung) und 215 (Tatortgruppe) über mehrere Stunden durchgeführt. Der Tatverdächtige wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt in die Räumlichkeiten des Landeskriminalamtes in Saarbrücken verbracht, wo kriminalpolizeiliche Erstmaßnahmen durchgeführt wurden.
Der leitende Oberstaatsanwalt Bernd Weidig erklärte zum aktuellen Stand der Ermittlungen: „Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken führt zu dem Vorgang ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.“ Der Beschuldigte wurde am gestrigen Tag verantwortlich vernommen und hat die Tötung des Gerichtsvollziehers eingeräumt. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 42-jährigen, ledigen Mann aus dem Saar-Pfalz-Kreis. Ausweislich eines aktuellen Auszuges aus dem Bundeszentralregister ist er nicht vorbestraft. Zwei bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken geführte Ermittlungsverfahren, die jeweils den Tatvorwurf einer Bedrohung zum Nachteil einer Wohnungsnachbarin zum Gegenstand hatten und die ihren Ursprung jeweils in einer nächtlichen, lärmbedingten Auseinandersetzung hatten, wurden mangels hinreichender Verurteilungswahrscheinlichkeit eingestellt. In einem weiteren Verfahren, das bei der Behörde geführt wurde, wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, bei einer Gelegenheit fünf Gramm Amphetamin erworben zu haben. Das entsprechende Verfahren ist derzeit bei dem Amtsgericht Saarbrücken anhängig.
Ergänzend erklärte Kriminaldirektor Glaeser, dass der Tatverdächtige derzeit im Rahmen eines weiteren Ermittlungsverfahrens bekannt sei, das noch bei der Polizeiinspektion Homburg anhängig ist. Es handelt sich um einen „räuberischen Diebstahl“ in einer Tankstelle in Bexbach, bei dem der Tatverdächtige geringes Diebesgut an sich genommen und bei dem Versuch der Flucht einfache körperliche Gewalt eingesetzt haben soll.
Zur Frage nach möglichen politischen Hintergründen Richtung Reichsbürger sagte Weidig: „Derartige Hinweise sind mir aktuell nicht bekannt, sind aber natürlich Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung.“ Ebenso gebe es keine Erkenntnisse, dass der Beschuldigte zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Eine Blutprobe wurde entnommen und wird toxikologisch untersucht werden. Hinweise, wonach der Beschuldigte als Jäger tätig gewesen wäre, liegen derzeit nicht vor. Auch dies werde überprüft.
Aufgrund des bestehenden dringenden Tatverdachts hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Auf diesen Antrag hin hat das Amtsgericht Saarbrücken am heutigen Tag die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet. Die Ermittlungen werden mit allem gebotenen Nachdruck, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt zu allen relevanten Umständen der Abläufe sowie zur Person des Beschuldigten und zu Hintergründen der Tat fortgesetzt und vorangetrieben.
Justizministerin Petra Berg äußerte sich in einer Rede tief betroffen. Wörtlich sagte sie:
„Wir trauern um einen hochgeschätzten Kollegen, der sich über Jahrzehnte hinweg mit großem Engagement und Überzeugung für unseren Rechtsstaat eingesetzt hat.
Wir trauern um einen Ehemann, einen Familienvater, einen Freund, einen Kollegen.
Wir trauern um einen Menschen, der durch eine schreckliche Tat plötzlich und völlig unerwartet aus dem Leben gerissen wurde.“ Weiter sagte sie: „Die Nachricht, dass der 58-jährige Obergerichtsvollzieher im Dienst gewaltsam sein Leben lassen musste, hat uns zutiefst erschüttert.“ Und weiter: „Heute ist die Zeit für Trauer. Trauer um unseren Kollegen. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.“
Sie kündigte zudem Gespräche zu Sicherheitsfragen an: „Der Tod unseres Kollegen markiert eine Zäsur für die saarländische Justiz. Es ist nichts mehr wie vorher. Und in den kommenden Tagen wird es unsere Aufgabe sein, zu prüfen, wie wir die Sicherheit unserer Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher auch künftig verbessern können.“
Die Landesregierung wird ein Kondolenzbuch in der Staatskanzlei auslegen. Die Landesregierung hat am heutigen Tage Halbmast geflaggt.
Abschließend warnte der leitende Oberstaatsanwalt Weidig vor strafbaren Reaktionen in sozialen Netzwerken:„ Wir haben als Ermittlungsbehörde unter anderem nach den schrecklichen Taten von Kusel und Völklingen eine Unkultur festgestellt, dass in bisweilen strafrechtlicher Art und Weise in Beiträgen und Kommentaren in digitalen Medien und sozialen Netzwerken mitunter die Taten begrüßt, das Andenken der Opfer verunglimpft, sowie Angehörige und Kollegen der Opfer herabgewürdigt, beleidigt oder gar bedroht wurden. Wir haben insofern sofort dafür Sorge getroffen, dass auch in dem jetzigen Fall die Urheber solcher etwaiger Resonanzstraftaten verfolgt werden.“




















