Die Förderung muss aus diesem Grund öffentlicher Kontrolle unterliegen und Arbeitnehmervertretungen müssen ein Mitspracherecht bei der Mittelvergabe haben. Neben der Sicherung der Arbeitsplätze in der saarländischen Industrie ist ein Aufholprozess im Sinne Guter Arbeit im Dienstleistungssektor notwendig. Dies gilt insbesondere für die sozialen Dienstleistungen, die als größte Wachstumsbranche der kommenden Jahre gelten und deren Systemrelevanz und strukturellen Probleme im Zuge der Corona-Pandemie mehr als deutlich wurden. Die jüngsten Veränderungen hin zu eine stärker präventiv ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik werden von der Arbeitskammer begrüßt. Qualifizierung und Weiterbildung sind der Schlüssel zur Beschäftigungssicherung und zur Anpassung der Beschäftigten im Hinblick auf sich wandelnde Arbeitsanforderungen. Neben der öffentlich geförderten Weiterbildung sind dabei aber insbesondere auch die Unternehmen wie auch die Beschäftigten selbst in der Pflicht.“

Weitere Partner der Initiative sind die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), die Handwerkskammer des Saarlandes (HWK), die IG Metall, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB Rheinland-Pfalz/Saarland).

VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter: „In der aktuell schwierigen konjunkturellen Situation, die das Corona-Virus noch erheblich verschärft hat, braucht die saarländische Wirtschaft jede nur mögliche Unterstützung. In diesem Sinne begrüßen wir, dass sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und das Wirtschaftsministerium zusammengeschlossen haben, um wichtige Handlungsfelder für den Standort zu definieren. Die Initiative hat wichtige Ansatzpunkte herausgearbeitet, die – wie beispielsweise die Ausweisung neuer Gewerbegebiete und die Verbesserung der Verkehrsanbindungen – helfen können, dass Saarland als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

Aktuell steht aus unserer Sicht die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes an erster Stelle. Deshalb ist es für die Arbeitgeberseite ergänzend zu den vorliegenden Vorschlägen von höchster Bedeutung, die Standortkosten zu senken und die Bürokratie-Belastung zu verringern. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf, wenn wir langfristig attraktiv für Unternehmen bleiben wollen. Bei den Kosten betrifft es einerseits Steuern und Abgaben, andererseits aber auch die Arbeitskosten. Ebenso wichtig ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln. Das aktuell starre Arbeitszeitkorsett ist nicht mehr zeitgemäß. Dass diese Punkte keinen Eingang in das vorliegende Papier gefunden haben, liegt auch an der Zusammensetzung der Teilnehmer und ihrer auseinander laufenden Interessen. Eine solche Strukturwandelinitiative ist naturgemäß immer eine Konsenslösung, die nur einen Teil der notwendigen Maßnahmen abbilden kann.“

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