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Ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche Änderungen im Energiesektor in Kraft. Verbraucher müssen sich auf steigende Kosten beim Heizen mit fossilen Brennstoffen, angepasste Strompreise und neue Regelungen zur Einspeisevergütung vorbereiten. Gleichzeitig ergeben sich durch Förderprogramme und dynamische Tarife Möglichkeiten, die Energiekosten langfristig zu senken.

Der nationale CO₂-Preis steigt 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Dies verteuert Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe deutlich. Wer beispielsweise mit Gas heizt, zahlt im kommenden Jahr bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden etwa 48 Euro mehr. Bei einem Heizölverbrauch von 2.000 Litern kommen zusätzliche 63 Euro hinzu. Die Preise dürften in den kommenden Jahren weiter steigen – ein guter Anlass, um den Wechsel auf erneuerbare Heizsysteme zu prüfen.

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Verbraucher in Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien profitieren ab 2025 möglicherweise von sinkenden Netzentgelten. Diese werden über den Strompreis von den Kunden getragen. Gleichzeitig erhöhen sich jedoch Umlagen für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung und Offshore-Windparks. Insgesamt steigt die kumulierte Umlage um etwa einen Cent auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde.

Wer eine neue Photovoltaikanlage plant, muss sich auf eine niedrigere Einspeisevergütung einstellen. Ab Februar 2025 sinkt diese für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde – ein Rückgang um etwa ein Prozent. Bestandsanlagen bleiben hiervon unberührt; für sie gelten die Einspeisetarife weiterhin für 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

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Energieversorger sind ab Januar 2025 verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Der Preis richtet sich dann nach den Spotpreisen der Strombörse: In Zeiten geringer Nachfrage wird Strom günstiger, bei hoher Nachfrage teurer. Voraussetzung ist der Einbau eines intelligenten Messsystems, eines sogenannten Smart Meters. Haushalte können damit Kosten sparen, indem sie den Stromverbrauch gezielt in Zeiten niedriger Preise verlagern.

Zusätzlich führen die Netzbetreiber ab April 2025 dynamische Netzentgelte ein. Diese bieten drei Tarifstufen: Standard, Hoch- und Niedrigtarif. Besonders Haushalte mit Wärmepumpen oder Elektroautos profitieren davon, wenn sie ihren Verbrauch auf kostengünstigere Zeiten verlagern.

Auch Besitzer von Holzheizungen müssen handeln: Heizkessel und Einzelöfen, die zwischen 2005 und 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen ab 2025 strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Wer dies nicht erfüllt, muss die Anlage nachrüsten oder stilllegen. Betroffene können sich beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger informieren.

Für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten 2025 neue Bedingungen. Die Wärmepumpe muss an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der Kosten, durch zusätzliche Boni sind sogar Zuschüsse von bis zu 70 Prozent möglich.

Wie sich die Änderungen im Einzelfall auswirken, erklären die Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Wir ermitteln Einsparpotenziale und suchen individuelle Lösungen, um den Energieverbrauch dauerhaft zu senken“, sagt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Termine sind telefonisch, per Video oder vor Ort möglich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet unabhängige Informationen rund um Energiesparen, Heizsysteme und Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen und Beratungstermine sind unter der bundesweiten Hotline 0800 809 802 400 oder auf den Webseiten der Verbraucherzentrale Saarland erhältlich.

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