Im Januar 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 88 308 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 4 % über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat (+3 265 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor.
In der ersten Kalenderwoche des Jahres (3. bis 9. Januar) lagen die Sterbefallzahlen noch 7 % über dem mittleren Wert der Vorjahre – in den Wochen danach lagen sie mit 2 bis 3 % nur noch geringfügig über diesem Vergleichswert. Zum Jahresbeginn 2022 hat sich das Sterbegeschehen in Deutschland demnach annährend normalisiert, nachdem die Sterbefallzahlen zum Jahresende 2021 zum Teil deutlich über den mittleren Werten der Vorjahre gelegen hatten.
Zahl gemeldeter COVID-19-Todesfälle Anfang 2022 weiter rückläufig
Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 3. Kalenderwoche 2022 (17. bis 23. Januar) möglich. Beim RKI wurden bislang 739 COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet – damit war diese Zahl in der siebten Woche in Folge rückläufig. Die Sterbefallzahlen lagen in der 3. Kalenderwoche um 366 Fälle oder 2 % über dem mittleren Wert der vier Vorjahre.
Rückgang der Sterbefallzahlen in allen Bundesländern
Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 2. Kalenderwoche 2022 (10. bis 16. Januar) abbilden. In allen Bundesländern näherten sich die Sterbefallzahlen zu Jahresbeginn tendenziell dem mittleren Wert der Vorjahre. Die höchsten Differenzen zum Median der Vorjahre wiesen in der 2. Kalenderwoche noch Sachsen-Anhalt (+10 % oder 68 Fälle), Schleswig-Holstein (+8 % oder 60 Fälle), Brandenburg (+8 % oder 58 Fälle) und Thüringen (+8 % oder 47 Fälle) auf. Noch im Dezember 2021 hatten die Sterbefallzahlen in einzelnen Wochen und Bundesländern teilweise um mehr als 50 % über dem Vergleichswert aus den Vorjahren gelegen.
Höhere Übersterblichkeit in anderen europäischen Ländern
Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. In Deutschland und einigen weiteren Ländern wurde in den Januarwochen eine leichte bis moderate Übersterblichkeit („low excess“ bis „moderate excess“) festgestellt. In Dänemark, Frankreich, Italien und Spanien wurde die Übersterblichkeit wochenweise auch als hoch („high excess“) eingeordnet.
Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:
Grundlage der Sonderauswertung für das Jahr 2021 und 2022 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig. Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor.
Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich nicht einberechnet werden. Der Median wird für den Vergleich mit den Vorjahren seit Berichtsmonat Juli 2021 verwendet. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber einmaligen Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein. Ansonsten würde die zweite Corona-Welle ab Oktober 2020 das Durchschnittsniveau so weit anheben, dass man die aktuellen Werte nicht mit einer „normalen“ Sterblichkeit, sondern mit einer durch außergewöhnliche Effekte überhöhten Sterblichkeit vergleichen würde. Der Rückgriff auf den Median ermöglicht somit eine aussagekräftigere Einordnung des weiteren Jahresverlaufes.
Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf den Vergleich mit Vorjahren auswirkt. Die Ergebnisse der Todesursachenstatistik für das Jahr 2020 legen diesen Zusammenhang nahe. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor.
Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 3. Kalenderwoche 2022 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen.