Ab dem kommenden Montag werden die Kindertageseinrichtungen die Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, die nach Maßgabe der Hygiene- sowie Sicherheitsvorgaben und vor dem Hintergrund der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eingesetzt werden können, zur Verfügung gestellt werden können. Wer einen Notbetreuungsplatz hatte, soll auch nach Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb den Platz behalten. Sollten nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, und kann mit der Kindertageseinrichtung keine Lösung gefunden werden, so ist das örtlich zuständige Jugendamt einzubeziehen.

„Es ist mir wichtig, dass auch die Eltern umfassend über die möglichen Maßnahmen informiert sind. Daher haben wir Informationen für die Eltern vorbereitet, in denen die Maßnahmen erklärt sind.“ Der Elterninformationsflyer wurde bereits an die Einrichtungen elektronisch versandt und steht im Laufe der kommenden Woche in jeder Einrichtung auch in ausgedruckter Form zur Verfügung. „Die Kindertageseinrichtungen und die dort Beschäftigten leisten hier Großartiges. Dennoch bitten wir um Geduld und Nachsicht, wenn das Angebot einer Einrichtung ggf. nicht sofort oder noch nicht wie vor der Corona-Pandemie gewohnt zur Verfügung steht,“ sagte Ministerin Bachmann abschließend.

In der Phase der Notbetreuung nach dem 13. März 2020, in der zunächst rund 2.000 Kinder und jetzt knapp 12.000 Kinder Förderung in den Kindertagesstätten fanden, haben die Einrichtungen eindrucksvoll dokumentiert, dass sie auch unter schwierigsten Bedingungen, die durch noch nie gestellte Fragen geprägt waren, ihre Aufgaben wahrnehmen. Das Land hat an der Personalkostenförderung verlässlich festgehalten. Der Elternflyer steht unter www.saarland.de/elterninformation zur Verfügung.

Hintergrund: Die Arbeit der Kindertagesstätten im Saarland wird in einem gesetzlichen Rahmen gestaltet, in dem die Kindertagesstätten und ihre Träger in großer Selbstständigkeit und gegliederten Verantwortlichkeiten der staatlichen, der kommunalen Stellen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Selbstverwaltung wirken. Da Jugendämter und Gesundheitsämter in der Hand der jeweiligen Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken liegen, sind lebensnahe Lösungen vor Ort möglich.

Das Landesjugendamt als Betriebserlaubnisbehörde – verantwortlich dafür, dass die Träger die Arbeit der Kindertageseinrichtungen immer nach dem Kindeswohl ausrichten – wird die Infektionslage genau beobachten und die Träger umgehend in der Umsetzung weiterer Erleichterungen für einen uneingeschränkten Regelbetrieb begleiten.

Mehr dazu:

https://homburg1.de/eingeschraenkter-kita-regelbetrieb-ab-montag-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-97728/

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