Bürgermeister Michael Forster, Ministerin Petra Berg und Martin Orschekowski, der Leiter der Abteilung Stadtentwässerung bei der Stadt Homburg (v.l.n.r.). Bild: Jürgen Kruthoff.
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Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 2. Juni und der Übergabe des Zuwendungsbescheides in Höhe von 447.000 Euro durch die Umweltministerin Petra Berg startet die Umsetzung des Förderprogramms „Aktion Wasserzeichen“ in Homburg. Grundstückseigentümer haben dabei verschiedene Möglichkeiten, Fördergelder zu erhalten.

Das Förderprogramm dient der Entlastung der Kanäle und zielt darauf ab, den Wasserhaushalt in der Kreisstadt möglichst naturnah zu gestalten. Dies bedeutet, dass sauberes Regenwasser nicht mehr in den Mischwasserkanal  abgeführt wird, sondern durch die Entsiegelung von Flächen im Boden versickert. In den Genuss des im letzten Jahr aufgelegten Förderprogramms kann jeder Grundstückseigentümer sowie die ansässigen Betriebe in Homburg kommen. „Wir wollen einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt in den Kommunen“, betonte Ministerin Berg bei ihrem Besuch am Freitag in Homburg.

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Bürgermeister Michael Forster bedankte sich für die großzügige Förderung und betonte: „Wir wissen, welche Bedeutung diese Maßnahmen für den Wasserhaushalt haben und dass sie auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten können. Da wir dieses Programm ohne die Fördermittel des Landes allein nicht tragen könnten, freuen wir uns sehr über diese Hilfe. Nun ist es unsere Aufgabe, unsere Bürgerinnen, Bürger und ansässige Betriebe zum Mitmachen zu motivieren.“

Das Förderprogramm ist auf vier Jahre angelegt und wurde vom Umweltministerium im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ angestoßen. Bis Ende 2025 können Fördergelder beantragt werden, sofern das jährliche Gesamtfördervolumen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgeschöpft wurde. Das Förderprogramm inklusive Antragsformular kann mit allen Einzelheiten und Anforderungen unter www.homburg.de (Rubrik: Stadtprofil, Familie und Soziales, Förderprogramme) eingesehen werden. Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahme noch nicht begonnen sein. Der Förderantrag ist an die Abteilung 680 Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg zu richten.

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Im Zuge der Zuschussmaßnahmen können auch  Zwischenspeicherungen durch Retentionszisternen, die zu einer Zeitverzögerung bei der Beaufschlagung der Kanäle mit Niederschlagswasser führen, gefördert werden. „Im Wesentlichen geht es darum, die hydraulische Belastung der Mischwasserkanäle zu reduzieren und somit die Qualität der Gewässer zu verbessern. Durch diese Maßnahmen wird auch eine Anreicherung des Grundwassers angestrebt sowie eine Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlage durch eine geringere Zuführung von nicht belastetem Regenwasser“, so der Leiter der Abteilung Stadtentwässerung im Rathaus, Martin Orschekowski.

 Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

Entsiegelung

Umwandlungen von versiegelten, am öffentlichen Mischwasserkanalnetz angeschlossenen Flächen in versickerungsfähige Flächen.

Versickerung

Das Versickern von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser (z. B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellflächen) auf dem eigenen Grundstück z.B. durch

Flächenversickerung, Muldenversickerung oder Versickerungs-/ Verdunstungsteich

Regenwasserrückhaltung

Beinhaltet die Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser in einem Speicher, z.B. Retentionszisterne, Rigole mit einer gedrosselten Einleitung in den Mischwasserkanal

Getrennte Ableitung

(offen oder geschlossen) in ein Oberflächengewässer

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