Mit Blick auf die Erschließung des 15 Hektar großen Industriegebietes Zunderbaum II mit der geplanten Ansiedlung des Logistik-Unternehmens Fiege und die Erschließung des 30 Hektar großen Industriepark Zunderbaum (ehemals Erdbeerland) erwartet die Kreisstadt Homburg eine deutliche Zunahme des Verkehrs auf der B423.
Bexbach und Kirkel will Bürgermeister Michael Forster in die Pflicht nehmen, wenn es darum geht „den Wirtschaftsstandort ‘Gesamt-Zunderbaum’ zukunftsfähig verkehrlich zu ertüchtigen, um die Belastungen möglichst so zu bewältigen, dass keine der Kommunen über Gebühr in Anspruch genommen wird und auch weiterhin attraktive Arbeitsplätze für unsere Region angeboten werden können.“ So heißt es in einem Brief Forsters an seinen Amtskollegen Christian Prech in Bexbach, der den Sitzungsunterlagen für den Stadtrat beigefügt ist.
Unmissverständlich fordert Forster unter anderem von der Gemeinde Kirkel die Öffnung der Notausfahrt am Industriegebiet Zunderbaum. Die Stadt Bexbach sieht darin eine deutliche Mehrbelastung an Verkehr für ihren Stadtteil Kleinottweiler und eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit insgesamt. Forster nimmt zudem das Land in die Pflicht, das beim Verkauf der Fläche Zunderbaum II an die Firma Fiege eine vollwertige Verkehrskreuzung an der B423 fordern müsse. Nur so könne die Kreuzung Zunderbaum/BerlinerStraße/B423 entlastet werden.
Während Forster davon ausgeht, dass mit der Notzufahrt-Öffnung und einer zusätzlichen Kreuzung der Verkehr auf der B423 bis zur Autobahn entzerrt und gleichzeitig der Kirkeler Bereich des Industriegebiet Zunderbaum II miterschlossen werden könne, nennt er in Richtung Bexbach als Entgegenkommen lediglich ein zu erstellendes Gutachten, das unter anderem errechnen soll, „ob und welche Verkehre die Kleinottweiler Ortslage beeinträchtigen könnten“. Das Verkehrsplanungsbüro ptv solle zudem berechnen welche Verkehre die Ortsdurchfahrt Altstadt belasten und welche Verkehre sich in den verschiedenen Planfällen verlagern.
Die Stadtverwaltung Bexbach will hingegen, dass die Kreisstadt in Sachen Erschließung zunächst einmal ihre Hausaufgaben macht. „Es sollte erwartet werden, dass die Stadt Homburg ihre Ansiedlungsbemühungen am Industriegebiet Zunderbaum stoppt und bis zur Klärung ihres Erschließungsproblems sowie der Neuausrichtung des Gewerbeverkehrs, auch in Bezug auf die geplante Anschlusstelle Homburg-Ost, verwirklicht hat“, heißt es erörternd in einem vom Stadtrat Bexbach herbeizuführenden Beschluss, mit dem die Stadtverwaltung zusätzlichen Verkehr am Zunderbaum ausschließen möchte, weil sie die Belastungsgrenze als erreicht sieht. Der Stadtentwicklungsausschuss hat hier bereits einstimmig zugestimmt, wie unsere Redaktion erfahren hat.
Kritisiert wird seitens der Stadt Bexbach vor allem, dass bei Aufstellung der Bauleitplanungen für die beiden neuen Homburger Industriegebiete die verkehrlichen Wirkungen nur unzureichend berücksichtigt wurden. „Es wurden offensichtlich Gewerbeflächen unzureichend erschlossen. Die zu erwartenden Verkehrsströme wurden wohl nicht in die Planung mit einbezogen. Die Klärung der Auswirkungen auf das Umfeld wurde hierdurch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens umgangen und Voraussetzungen geschaffen, welche im Nachgang unter Umständen erhebliche Auswirkungen für die umliegenden Gemeinden haben werden“, befürchtet die Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Bexbach. Heißt letztlich im Klartext: Bexbach will, dass Homburg seine Verkehrsprobleme am Zunderbaum zunächst selbst über eine entsprechende Planung löst. Es bedeutet auch, dass sich zunächst die geplante Anbindung Homburg-Ost in Sachen Verkehrsentflechtung in der Praxis bewähren soll, was in der Vergangenheit die Kleinottweiler Bürgerinitiative, der Orstrat Kleinottweiler, der Stadtrat Bexbach und die Stadtverwaltung unisono eingefordert haben.
Für dieses Projekt war ursprünglich von Forster die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für August/September angekündigt worden. Unsere Frage zum aktuellen Sachstand beantwortet die Pressestelle der Stadt Homburg so: „Unser Bauamt ist in dieser Angelegenheit in enger Abstimmung mit dem LfS unterwegs. So wurde auch geklärt, dass die Kreisstadt Homburg für die Bürger- und Trägerbeteiligung auf Grund des gewählten Instrumentes ‘Baurechtschaffung mittels straßenrechts-/ planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes’ verantwortlich zeichnet. Aktuell ist die Stadtverwaltung in der Abstimmung mit dem LfS, um den organisatorischen Ablauf zu klären und den finanziellen Aufwand zu planen, um im Vorfeld zeitnah für die eingehenden Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen sachlich wie fachlich gerüstet zu sein. Sobald die Vorgehensweise einvernehmlich mit dem LfS geklärt ist, beabsichtigt die Stadtverwaltung Homburg noch in diesem Herbst die Bürger- und Trägerbeteiligung anzugehen.“
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass durch das Projekt wegen Eingriffen in die Natur auch Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden. Damit, ebenso wie mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens, könnte wegen der Komplexität möglicherweise auch ein externes Fachbüro beauftragt werden. Ob damit Herbst 2020 letztlich zu halten ist, bleibt abzuwarten.