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Finanzminister Peter Strobel: „Der Stabilitätsrat hat meinen Ausblick auf den Nachtragshaushalt 2020 wohlwollend zur Kenntnis genommen. Er erkennt die erheblichen pandemiebedingten Folgen für das Saarland an. Deshalb hält er eine Kreditfinanzierung für gerechtfertigt Er bescheinigt uns außerdem das Einhalten der Kreditobergrenze im Jahr 2019.“

Am Montag (22.06.2020) ist der Stabilitätsrat in Berlin unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen als Vorsitzende der Finanzministerkonferenz zu seiner 21. Sitzung als Videokonferenz zusammengekommen. Das Saarland befindet sich bis einschließlich 2020 im Sanierungsverfahren und hat zur Sitzung des Stabilitätsrates turnusgemäß seinen Umsetzungsbericht zum Sanierungsprogramm vorgelegt.

Im Bericht stellt das Saarland den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Rückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar. Die aktuelle Berichterstattung erfolgte rückblickend auf das abgelaufene Jahr 2019 und umfasst deshalb noch nicht die krisenbedingte Entwicklung des laufenden Jahres. Mit Blick auf die COVID-19-Pandemie gibt der Stabilitätsrat zu bedenken, dass die Krise auch für das Saarland erhebliche finanzielle Folgen haben wird. Neben umfangreichen Einnahmeausfällen ergeben sich zusätzliche Ausgaben zur Bewältigung der Pandemie.

Peter Strobel – Minister für Finanzen und Europa und Minister der Justiz des Saarlandes

Dazu Finanzminister Strobel: „Ich habe im Stabilitätsrat berichtet, wie stark uns Corona mit Blick auf den Landeshaushalt getroffen hat. Deshalb habe ich dem Stabilitätsrat unser geplantes Vorgehen dargelegt. Er hält eine Kreditfinanzierung der pandemiebedingten Ausgaben für gerechtfertigt – das bekräftigt uns in unserem Handeln. Gleichzeitig gibt uns der Stabilitätsrat aber mit auf den Weg, dass die Tilgung der Notfallkredite in den kommenden Jahren Handlungsspielräume einschränken wird.” Nach Auffassung der Landesregierung sollten die pandemiebedingten Kredite im Zeitraum von 30 Jahren in gleichmäßigen Tranchen ab dem Jahr 2025 getilgt werden. Der Stabilitätsrat rät diesbezüglich, die Nettokreditaufnahme auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Darüber hinaus hat er empfohlen, Kriterien zur Verwendung der Mittel festzulegen, die sich eng an den unmittelbaren Erfordernissen der Pandemiebewältigung orientieren. Die Empfehlungen und Anregungen des Gremiums werde man, so Strobel, im Doppelhaushalt für 2021 und 2022 berücksichtigen.

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