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Am Montag, dem 2. August, wurde ein 69-jähriger Mann von einer angeblichen Polizeioberkommissarin angerufen. Diese teilte dem Mann mit, dass dessen Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und jetzt eine Haftstrafe zu befürchten hätte. Zur Abwendung der Haftstrafe sei sofort ein Betrag in Höhe von ca. 15.000 Euro zu zahlen.

Der Geschädigte zahlte 5.000 Euro per Überweisung. Die Polizei informiert: Solche Anrufe werden professionell durchgeführt, stellen sich sehr überzeugend und realistisch dar, um die Geschädigten bewusst in eine Stresssituation zu versetzen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die “echte” Polizei niemals eine Geldforderung stellen würde, egal wie schwerwiegend sich eine Tat darstellt.

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