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Die Quarantäne-Anordnungen der zuständigen Gesundheitsämter an saarländischen Schulen sollen künftig auf Grundlage einer landesweit einheitlichen Empfehlung getroffen werden.

Bei einem Corona-Fall einer Indexperson mit Schulbezug stufen die Gesundheitsämter bisher in der Regel jeweils alle Schüler*innen einer Klasse oder eines Kurses samt den jeweiligen Lehrkräften als Kontaktpersonen ersten Grades ein und ordnen für sie Quarantäne an. Die  nun vereinbarte Empfehlung sieht vor, dass die Gesundheitsämter künftig grundsätzlich – nur noch für die direkten Kontaktpersonen der Kategorie I Quarantäne anordnen – also für die Gruppe, für die tatsächlich ein erhöhtes Infektionsrisiko angenommen werden muss. Alle anderen Personen würden dann als Kontaktpersonen der Kategorie II eingestuft.

Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass im konkreten Fall alle geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregelungen im schulischen Bereich eingehalten wurden. Darauf haben sich heute das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK), das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien (MSGFF) sowie die Landkreise und der Regionalverband als Träger der Gesundheitsämter in einem Spitzengespräch verständigt. Zu diesem Gespräch hatte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot eingeladen.

Christine Streichert-Clivot (SPD)
Foto: Christian Hell / Ministerium für Bildung und Kultur

„Für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen und die Handlungsfähigkeit unserer Gesundheitsämter ist es elementar wichtig, dass wir heute gemeinsam zu einer landesweit einheitlichen Linie gekommen sind. Mit den bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen, die wir nochmals geschärft haben, haben wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gesundheitsämter differenziertere Quarantäne-Anordnungen treffen können, die weniger Personen betreffen. Schulen müssen in der Pandemie ein Anker der Stabilität für Kinder und Jugendliche bleiben“, erklärt Bildungsministerin Streichert-Clivot. „Um die Infektionsdynamik zu verringern, ist die Kontaktnachverfolgung wesentlich. Die vereinbarte Empfehlung hilft, den Schulbetrieb und die Kontaktnachverfolgung aufrecht zu halten. Ich bin froh, dass wir heute eine gemeinsame Lösung gefunden haben, die auch unsere Gesundheitsämter entlasten wird“, betont Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Landrat Patrik Lauer
Quelle: www.landrat-lauer.de

Der Landkreistagsvorsitzende und Landrat von Saarlouis, Patrik Lauer: „Die verbesserten Hygienemaßnahmen lassen jetzt eine Anpassung der Quarantäneanordnung zu. Die heute getroffene Regelung ist unter den neuen Gegebenheiten vernünftig und sachgerecht, denn sie kommt dem Bildungsanspruch der jungen Menschen entgegen, führt zu einem schonenden Umgang mit den knappen Testkapazitäten und bedeutet für die belasteten Gesundheitsämter mehr Zeit für die wirklich wichtige Ermittlungsarbeit und sie wird maßgeblich dazu beitragen, den Präsenzunterricht möglichst lange aufrecht zu erhalten, denn die jungen Menschen jetzt ein Recht auf Bildung, auf pädagogische Betreuung und ihre Sozialkontakte.“

Udo Recktenwald, Landrat St.Wendel
Quelle: www.landkreis-st-wendel.de

Der stellvertretende Landkreistagsvorsitzende und Landrat von St. Wendel, Udo Recktenwald: „Es ist wichtig, dass wir keine Schulschließungen durch die Hintertür bekommen, sondern die Aufrechterhaltung der Schulbildung sicherstellen. Vernünftige Prävention wird belohnt, insofern ist diese Quarantäne-Regelung keine Lockerung, sondern eine Anpassung an bessere Schutzbedingungen. Insofern begrüßen wir die einheitliche Vorgehensweise.“

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