Bezahlbarer Wohnraum wird im Saarland knapper – und ausgerechnet dort, wo Wohnungen besonders gefragt sind, verschwinden viele vom Markt. Die SPD-Landtagsfraktion will dieser Entwicklung nun einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Am Mittwoch berät der Landtag über einen Gesetzentwurf, der es Städten und Gemeinden erstmals erlaubt, gegen die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnungen vorzugehen.
Im Visier stehen dabei vor allem drei Phänomene: dauerhaft an Feriengäste vermietete Wohnungen, langjähriger Leerstand und die überwiegend gewerbliche Nutzung von eigentlich bewohnbaren Räumen. „Wir haben die Förderung des sozialen Wohnungsbaus deutlich erhöht und bringen wieder mehr bezahlbare Wohnungen auf den Weg“, sagt Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon. Doch das reiche nicht aus, wenn gleichzeitig Bestand verloren gehe. „Deshalb gehört für uns beides zusammen: neuen Wohnraum schaffen und den vorhandenen schützen.“
Herzstück des geplanten Wohnraumzweckentfremdungsgesetzes ist eine klare Grenze. Wer seine Wohnung bis zu 90 Tage im Jahr an Urlauber vermietet, braucht keine Genehmigung. Erst darüber hinaus wird in Gebieten mit entsprechender kommunaler Satzung eine behördliche Zustimmung fällig. Auch Wohnungen, die länger als sechs Monate leer stehen oder vorwiegend gewerblich genutzt werden, geraten künftig ins Blickfeld der Kommunen. Bei schweren Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Dass es nicht um ein pauschales Verbot gehe, betont der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Sascha Haas. „Wer seine Wohnung gelegentlich an Feriengäste vermietet, ist nicht das Problem“, stellt er klar. Kritisch werde es erst, wenn normale Wohnungen dauerhaft zu Ferienunterkünften umfunktioniert würden und den Menschen vor Ort dann schlicht fehlten. Die 90-Tage-Regel lasse genügend Raum für private Vermietung, verhindere aber die ganzjährige touristische Nutzung.
Entscheidend ist, dass die Kommunen selbst am Hebel sitzen. Ob eine Zweckentfremdungssatzung überhaupt erlassen wird, bleibt den Städten und Gemeinden überlassen – und das auch nur dann, wenn die Wohnraumversorgung vor Ort nachweislich gefährdet ist und mildere Mittel nicht rechtzeitig greifen. Eine solche Satzung kann sich sogar auf einzelne Stadtteile beschränken. In diesen Gebieten müssen Kurzzeitvermietungen künftig registriert werden, selbst wenn sie unter der 90-Tage-Marke bleiben.
„Wir brauchen keine Einheitslösung für das ganze Saarland“, so Haas. In einem gefragten Saarbrücker Viertel sehe die Lage völlig anders aus als in einer ländlichen Gemeinde. „Sie kennen ihren Wohnungsmarkt und können dort handeln, wo Wohnungen tatsächlich knapp sind.“
Neben dem Wohnungsmarkt hat die SPD mit dem Vorhaben auch die heimische Hotellerie im Blick. Der DEHOGA Saarland hatte zuletzt auf die ungleichen Auflagen und Kosten zwischen Hotels und privaten Ferienunterkünften aufmerksam gemacht. Mittelständische Betriebe stünden unter erheblichem Wettbewerbsdruck, erklärt Haas. Sie schafften Arbeitsplätze, investierten und müssten zahlreiche Vorschriften erfüllen. Werden Wohnungen dauerhaft als Ferienquartiere vermarktet, verschärfe das beide Fronten zugleich. Das Gesetz, so sein Fazit, wolle genau hier ansetzen – und Wohnraumschutz mit den Interessen der regionalen Hotels in Einklang bringen.





















