Im Zuge der Corona-Pandemie wurden laut SPD Saar Fehlstellungen und bürokratische Hindernisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit offengelegt. So führe die Einführung und Auszahlung des deutschen Kurzarbeitergeldes für Grenzgänger aus Frankreich zu einer faktischen Doppelbelastung.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Eugen Roth, sieht hier dringenden Handlungsbedarf: „Es wird deutlich, dass es eine gemeinschaftliche Lösung durch die deutsche Bundesregierung und die französische Nationalregierung geben muss. Das im französischen System unbekannte Sonderinstrument des „Kurzarbeitergeldes“ muss zwischenstaatlich anders bewertet werden als „normaler“ Lohn.”

Zwischen Deutschland und der Schweiz sowie Deutschland und den Niederlanden habe dies geregelt werden können. Eine Lösung zwischen Deutschland und Frankreich sei insbesondere vor dem Hintergrund der so bedeutenden deutsch-französischen Freundschaft unabdingbar. Durch den Aachener Vertrag sei dies jüngst nochmals bekräftigt worden. “Er bietet die Grundlage, um diese bürokratischen Hindernisse zu beseitigen. Letztendlich werden die deutsche Bundesregierung und die französische Nationalregierung eine Lösung finden können und müssen. Unsere Grenzgänger:innen sind ein unverzichtbarer Teil für das Zusammenleben und die Wirtschaft in unserem gemeinsamen Lebensraum”, so Roth.

 

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