Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung auch den vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert. Damit erhalten weiterhin diejenigen Unterstützung, die besonders unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden. Hilfen für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende werden ebenfalls verlängert.
Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie führen weiterhin dazu, dass Menschen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sichern konnten, auf die Leistungen der Grundsicherungssysteme angewiesen sind.
Vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert
Damit niemand in existenzielle Not gerät, verlängert die Bundesregierung die Regelungen für den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis 31. März 2022. Das bedeutet zum Beispiel, dass weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunftskosten übernommen werden, sodass niemand pandemiebedingt seine Wohnung aufgeben muss. Außerdem wird die Vermögensprüfung weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt, sodass Vermögen, welches zum Beispiel für das Alter zurückgelegt wurde, nicht aufgebraucht werden muss, um Lebensunterhaltsleistungen zu erhalten.
Unterstützung auch für Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende
Auch das Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz wird aufgrund der Corona-Pandemie bis 19. März 2022 verlängert. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, sozialen Dienstleistern beispielsweise Weiterbildungseinrichtungen, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe oder Frauenhäusern Leistungen zu gewähren und so die soziale Infrastruktur zu schützen.
Corona-bedingte Einschränkungen des öffentlichen Lebens bedeuten auch für selbstständig künstlerisch und publizistisch Tätige sowie ihre Auftraggeber starke wirtschaftliche und soziale Belastungen. Verlängert werden daher auch die Ausnahmeregelungen zur Verdienstgrenze von Kreativen und Kulturschaffenden, die wegen weggebrochener Einnahmen jenseits ihres künstlerischen Schaffens arbeiten, um Geld zu verdienen. Der besondere Schutz der Künstlersozialversicherung bleibt bis zum Jahresende 2022 bei zusätzlichen Einnahmen aus nicht-künstlerischen Tätigkeiten bis zu 1.300 Euro im Monat bestehen, die Mindesteinkommensgrenze bleibt ebenfalls bis Ende 2022 ausgesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über das neue Infektionsschutzgesetz. Auch die Bundesagentur für Arbeit informiert zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) und stellt online Anträge bereit.