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Ab April ist es nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Für Patienten mit Atemwegserkrankungen heißt das, sie müssen für eine Krankschreibung wieder einen Arzt aufsuchen.

Wer erkältet war, konnte sich lange Zeit per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich. Die Regelung läuft am 31. März 2023 aus.

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Die telefonische Krankschreibung war Teil der Sicherheitsmaßnahmen während der akuten Corona-Pandemie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte sie eingeführt. Ziel war es, volle Wartezimmer zu vermeiden und so insbesondere chronisch Kranke vor vermeidbaren Infektionen zu schützen.

Da sich in Deutschland neben Corona-Infektionen Erkältungs – und Grippe-Erkrankungen ausbreiteten, wurde die Regelung mehrmals verlängert. Sollte sich wieder eine Situation einstellen, die Sicherheitsmaßnahmen erfordert, wird der Gemeinsame Bundesausschuss erneut schnell reagieren.

Der Gemeinsamen Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Er hat den G-BA mit der Aufgabe, betraut den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren. Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Rechtsaufsicht wahr.

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