Symbolbild

Seit dieser Woche können sich Kulturveranstalter unter http://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren.

Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und vielen anderen kulturellen Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Die Länder setzen den Sonderfonds operativ um und führen die Antragsbearbeitung und Bewilligung über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen durch. Anträge werden am Veranstaltungsort gestellt. Die einheitliche IT-Plattform zur Registrierung von Kulturveranstaltungen wird von der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen betreut die Service-Hotline.

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