Symbolbild
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Mit der Reform des EEG soll sich die Vergütung für Solarstrom rund verdoppeln – wenn der komplette Strom ins Netz eingespeist wird. Wer davon profitieren möchte, muss aber mit der Inbetriebnahme der neuen Photovoltaik-Anlage noch bis 2023 warten. Oder schon vor der Bestellung eine komplizierte Übergangsregel beachten, warnt die Stiftung Warentest.

Laut Gesetzesentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Solarstrombetreiber in Zukunft bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde für komplett eingespeisten Strom – statt wie bisher maximal 6,53 Cent. Das wäre also etwa doppelt so viel wie heute. Für Eigentümer, die den Strom teilweise selbst verbrauchen wollen, bleibt es nach den Plänen dagegen weitgehend beim Alten.

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Ob Volleinspeisung oder Eigenverbrauch günstiger ist, hängt vom eigenen Strompreis, der Anlagengröße und dem möglichen Eigenverbrauchsanteil ab. Unter www.test.de/solarrechner können Interessierte kostenlos berechnen, welches Modell für sie voraussichtlich besser ist. Laut den Modellrechnungen von Finanztest kann die Volleinspeisung eine gute Alternative zum bisherigen Modell sein. Das gilt vor allem für große Dachflächen, die Platz für Module mit mehr als 10 KW Leistung haben.

Doch Achtung, folgendes Prozedere muss dabei eingehalten werden: Zunächst muss das Bundeswirtschaftsministerium die vorgesehenen Vergütungssätze auf seiner Internetseite bestätigen. Danach müssen Hauseigentümer dem Netzbetreiber mitteilen, dass sie aufgrund der geplanten Tarife den Kauf einer Solaranlage beabsichtigen. Erst danach dürfen sie die Anlage verbindlich bestellen. Wer das nicht einhält, muss mit der Inbetriebnahme der Anlage bis 2023 warten, um von den neuen Vergütungssätzen zu profitieren.

Eine Unsicherheit bleibt: Noch hat der Bundestag das Gesetz nicht beschlossen, Änderungen sind also noch denkbar. Alle Details zur neuen Regelung und die entsprechenden Berechnungen finden sich unter www.test.de/solarstrom und ab 11. Mai 2022 in der Juni-Ausgabe von Finanztest.

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