Verkehrsteilnehmer müssen in der dunklen Jahreszeit besonders auf gute Sicht und Sichtbarkeit achten. Vor allem Fußgänger werden in der Dunkelheit schwer erkannt, gefährdet sind aber auch Radfahrer, die von den Autofahrern nicht ausreichend oder zu spät wahrgenommen werden.
Der ADAC rät daher Autofahrern, in den kommenden Monaten besonders vorausschauend und aufmerksam unterwegs zu sein und insbesondere Kinder im Blick zu haben. Sie sind aufgrund ihrer Größe und der fehlenden Routine die schwächsten Verkehrsteilnehmer und einem noch größeren Unfallrisiko ausgesetzt.
Zum eigenen Schutz sollten vor allem Fußgänger für eine gute Sichtbarkeit sorgen. Unfallzahlen des Statistischen Bundesamtes von 2022 zeigen, dass rund 30 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten Menschen bei Dämmerung oder Dunkelheit ums Leben gekommen sind. Mit gut 41 Prozent war der Anteil unter den Fußgängern dabei überproportional hoch. Damit man frühzeitig gesehen wird, sollten Fußgänger helle Kleidung mit retroreflektierendem Material tragen, Kinder zudem Reflexmaterial an Schultaschen und Rucksäcken nutzen.
Ein dunkel gekleideter Fußgänger ist von einem Autofahrer bei schlechten Sichtverhältnissen erst aus rund 25 Metern Entfernung zu erkennen. Allerdings beträgt der Anhalteweg eines Autos bei einer Notbremsung aus 50 km/h etwa 28 Meter – zu lang, um im Ernstfall rechtzeitig vor einem gefährdeten Verkehrsteilnehmer zum Stehen zu kommen. Trägt ein Fußgänger jedoch Kleidung mit reflektierenden Materialien, verbessert sich die Sichtbarkeit auf bis zu 140 Meter.
Radfahrer sollten bei einem kleinen Herbst-Check die Lichtanlage des Fahrrads kontrollieren, ebenso wie die Bremsen und die Reifen. Auch für Radfahrer gilt: Warnwesten, Leuchtstreifen auf dem Rucksack und am Fußgelenk sowie ein Helm mit eingebautem Rücklicht verbessern die Sichtbarkeit im Dunkeln deutlich.
Autofahrer sollten bei dämmrigen Lichtverhältnissen frühzeitig das Abblendlicht einschalten, damit auch der rückwärtige Verkehr das Fahrzeug erkennen kann. Tagfahrleuchten leuchten nur vorn und reichen gerade in der Dämmerung nicht aus. Nur bei wetterbedingt schlechter Sicht wie Nebel, Regen oder Schneefall dürfen auch die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Liegt die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter, dann darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden und erst dann darf auch die Nebelschlussleuchte eingesetzt werden.