class, classroom, class room
Foto: Alexandra Koch
Anzeige

Die Digitalisierung verändert Schulen rasant. Digitale Lernplattformen und adaptive Lernsysteme ermöglichen Bildung, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes zugeschnitten ist. Doch diese Entwicklung bringt auch neue Herausforderungen mit sich: Der analoge Unterrichtsraum hat eine Entgrenzung erfahren.

Mit dem heute beschlossenen Schulwesendatenschutzgesetz wird nun der besondere Schutz, den ein Klassenraum zwingend bieten muss, auch auf die neuen digitalen Lehr- und Lernräume übertragen.

Anzeige

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Digitalisierung bietet enorme Chancen für unsere Schulen. Mit dem neuen Schulwesendatenschutzgesetz stellen wir sicher, dass der Schutz personenbezogener Daten auch in der digitalen Welt gewährleistet wird. So schaffen wir eine sichere und innovative Lernumgebung für alle Schülerinnen und Schüler. Mit dem Gesetz, das der Landtag heute verabschiedet hat, setzen wir einen neuen Standard für die digitale Bildung und den Datenschutz im Schulwesen.“

Das sieht das neue Schulwesendatenschutzgesetz vor:

Anzeige
  • Schutz personenbezogener Daten: Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Schüler und sorgt für Klarheit, Rechtssicherheit und Handlungssicherheit im Umgang mit Daten.
  • Datenschutz und Digitalisierung: Die Datenschutzregeln werden an die moderne digitale Welt angepasst, um eine sichere Umgebung für digitale Lern- und Lehrmethoden zu gewährleisten.
  • Vernetzung und Zusammenarbeit: Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Schulträgern und außerschulischen Partnern, um eine optimale Bildungsinfrastruktur zu gewährleisten.
  • Mehr Handlungssicherheit bei der Nutzung der Lernplattform „Online-Schule Saarland“, die das Unterrichten im Saarland an allen Schulen revolutioniert hat, sowie beim Einsatz adaptiver Lernsysteme auf Basis künstlicher Intelligenz.
  • Mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung moderner digitaler Werkzeuge wie Avatare. Wenn ein Kind krank ist oder dauerhaft aufgrund einer medizinischen Behandlung nicht am Unterricht teilnehmen kann, wird damit die inklusive Teilhabe ermöglicht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein