Wie viele Menschen im Saarland tatsächlich von der Speicherung sogenannter historischer SCHUFA-Daten betroffen sind, kann die Landesregierung nicht beantworten. Auch ob heimische Unternehmen solche Altdaten für aktuelle Kredit- oder Vertragsentscheidungen heranziehen, bleibt offen. Das ergibt sich aus der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Alwin Theobald und Petra Fretter, die unter der Drucksache 17/2420 im Landtag vorliegt.
Bemerkenswert ist bereits, wie die SPD-geführte Regierung überhaupt auf das Thema aufmerksam wurde. Nach eigener Darstellung erfuhr sie erst über die Medienberichterstattung von der Praxis, historische Daten zu speichern. Für die Anfragesteller ist das ein Hinweis darauf, dass der Verbraucherschutz an dieser Stelle bislang zu wenig Aufmerksamkeit erhalten hat.
Dabei geht es um mehr als abstrakte Datensätze. Bonitätsbewertungen entscheiden im Alltag der Menschen oft still mit: über die Kreditzusage, den Mobilfunk- oder Stromvertrag und nicht zuletzt über den Zuschlag bei der Wohnungssuche. „Wer bei der SCHUFA gespeichert ist, muss wissen können, welche Daten über ihn vorliegen, wie lange sie gespeichert werden und wofür sie verwendet werden“, betonen Theobald und Fretter. Umso problematischer sei es, dass die Regierung zu den zentralen Fragen keine Erkenntnisse vorlegen könne.
Besonders scharf kritisieren die beiden Abgeordneten einen weiteren Punkt: Historische Daten würden den Berichten zufolge in der Datenkopie, die Verbraucher anfordern können, offenbar nicht ausgewiesen. Diese Einschätzung teilt sogar die Landesregierung selbst und verweist darauf, dass ein vollständiger Auszug der gespeicherten Informationen europarechtlich verankert sei. Ein Auskunftsrecht auf dem Papier nütze jedoch wenig, wenn entscheidende Angaben im Verborgenen blieben.
An eigenen Schritten mangelt es aus Sicht der CDU-Fraktion dennoch. Seit dem Bekanntwerden der Vorwürfe habe die Regierung keine eigenen Maßnahmen ergriffen, sondern im Wesentlichen auf die bestehenden Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Saarland und des Unabhängigen Datenschutzzentrums verwiesen. Ein speziell auf das SCHUFA-Thema zugeschnittenes Angebot des Landes existiere nicht.
Theobald und Fretter fordern deshalb ein deutlich entschlosseneres Vorgehen, insbesondere vom zuständigen Verbraucherschutzministerium. Das Land müsse sich auf Bundesebene für klare Speichergrenzen, volle Transparenz und wirksame Auskunftsrechte einsetzen. Ihr Maßstab ist unmissverständlich: „Wer Daten speichert, die erhebliche Auswirkungen auf wirtschaftliche Entscheidungen über einen Menschen haben können, muss auch transparent machen, welche Daten das sind und wofür sie genutzt werden.“




















