Symbolbild

Das Hotelzimmer „mit Meeresblick“ stand inmitten einer Großbaustelle? Der Hinflug hatte so viel Verspätung, dass der erste Urlaubstag entfiel? Auch in diesem Jahr wurde die Urlaubsfreude mancher saarländischer Verbraucherinnen und Verbraucher von schwerwiegenden Reisemängeln getrübt. Verbraucherschutzminister Reinhold Jost äußert Verständnis für den Ärger der Verbraucher: „Viele Pauschalurlaube werden heutzutage von großen Konzernen abgewickelt, die jährlich tausende Urlauber durch ihre Hotelanlagen schleusen. Dass dennoch immer wieder dieselben Probleme auftreten, ist absolut unverständlich.“ 

Um Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen, hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale des Saarlandes eine Informationsbroschüre veröffentlicht, die Urlauber nicht nur bei der Planung ihrer Reise berät, sondern auch im Nachgang eine nützliche Hilfestellung bietet.

So können Verbraucher in bestimmten Fällen den Reisepreis nachträglich auf Grundlage der so genannten Kemptener Reisemängeltabelle mindern. Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung, wenn etwa eine Erholung nicht möglich ist, können sie sogar eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen – zum Beispiel bei starker Lärmbelästigung vor Ort. In jedem Fall sollten Urlaubsrückkehrer möglichst frühzeitig ein Anspruchsschreiben an ihren Anbieter aufsetzen und ihn unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

Die Broschüre ist online unter folgendem Link verfügbar: www.saarland.de Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auch direkt an die Verbraucherzentrale wenden, wenn sie Probleme mit einem deutschen Reiseveranstalter, einer Fluggesellschaft oder der Deutschen Bahn haben. Die Kontaktdaten: www.vz-saar.de.

Bei Problemen mit einem Reiseveranstalter aus einem anderen EU-Land, hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (www.evz.de).

 

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