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Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden im Saarpfalz-Kreis Frauen und Männer, die an den Jugendkammern der Amtsgerichte in Homburg und St. Ingbert sowie am Jugendschöffengericht Saarbrücken als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen.

Der Jugendhilfeausschuss des Saarpfalz-Kreises schlägt doppelt so viele Kandidaten vor wie Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

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Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Saarpfalz-Kreis wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z. B. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage dargelegt, tatsächlich so ereignet hat oder nicht, aus Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

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Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

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