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Die Landesregierung hat nach den Starkregenereignissen vom Mai/Juni dieses Jahres für Betroffene in den ausgewiesenen Schadensgebieten eine Soforthilfe bzw. eine Finanzhilfe zugesichert. Mit der Antragsbearbeitung und der Abwicklung der zu leistenden Hilfen wurden die Kreisverwaltungen und der Regionalverband Saarbrücken beauftragt. 

Landrat Dr. Theophil Gallo hatte für den Saarpfalz-Kreis die Voraussetzungen geschaffen, dass möglichst schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. Nicht alle Anträge auf Soforthilfe bzw. Finanzhilfe konnten zeitnah bearbeitet werden, da einige Anträge aus bis dahin noch nicht ausgewiesenen Schadensgebieten stammten. 

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Die Kreisverwaltung setzte sich noch im Juni beim Finanzministerium dafür ein, dass Oberwürzbach, Hassel, Rentrisch, Ormesheim, Niederwürzbach und Heckendalheim als Schadensgebiete aufgenommen werden, ebenso dafür, dass die Ortsteile Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen auch für das Unwetter am 9. Juni berücksichtigt werden.   

Ende August nahm das Ministerium für Finanzen und Europa in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Umweltschutz weitere Ortsteile auf die Liste der vom Starkregen betroffenen Gebiete auf. Diese Liste weist nun folgende Orte im Saarpfalz-Kreis als Schadensgebiet aus und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger können einen Antrag auf Soforthilfe bzw. Finanzhilfe stellen: 

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  • für das Schadensereignis am 31. Mai auf den 1. Juni 2018: Aßweiler, Bebelsheim, Bliesmengen-Bolchen, Oberwürzbach, Rentrisch,  St. Ingbert-Hassel und St. Ingbert-Mitte
  • für das Schadensereignis am 9. Juni 2018: Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen

Für alle Schadensmeldungen der bisherigen und der jetzt neu aufgenommenen Schadensgebiete hat der Ministerrat die Antragsfrist einheitlich auf den 30. September 2018 festgesetzt. Die Anträge sind im Vorzimmer des Landrates (Zimmer 204) erhältlich, können aber auch über den Postweg zugestellt werden. Weiter sind sie als Download über die Homepage des Saarpfalz-Kreises, www.saarpfalz-kreis.de, abrufbar. 

Es gilt zu beachten, dass die Anträge spätestens bis zum 30. September zu stellen sind. Diese können natürlich auch in den jeweiligen Rathäusern abgegeben werden. Beratungstermine werden über das Vorzimmer des Landrates, Tel. (06841) 104-7202, koordiniert.

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