Dies ist auch Ziel unserer Frankreichstrategie. Aus eben dieser Motivation heraus ist die französische Regierung bereits in mehrfacher Hinsicht auf uns zugegangen, beispielsweise durch Aufhebung der geplanten Verwaltungsgebühr. Jetzt ist es an uns, sich auch auf Bundesebene für Erleichterungen bei der Entsendung von Arbeitskräften stark zu machen und eine entsprechende Vereinbarung aktiv zu unterstützen. Der Bund sollte sich einer solchen Chance nicht verschließen.“

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist ein gutes Zeichen für einen starken Föderalismus, dass wir als an Frankreich angrenzende Länder hartnäckig bleiben und gemeinsam an einem Strang ziehen, um Erleichterungen für unsere Betriebe zu erwirken. Das Angebot aus Paris, mit einem deutsch-französischen Abkommen maßgeschneidert auf die Sondersituation des deutsch-französischen Grenzraums einzugehen und für die aufgetretenen Probleme einen einvernehmlichen Lösungsansatz auszuarbeiten, darf jetzt in Berlin nicht zerredet werden.“ 

Mit einem internationalen Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland ergebe sich die einmalige Chance, stabile Rahmenbedingungen für das Frankreich-Geschäft zahlreicher Betriebe zu verhandeln, die mit der angekündigten weiteren Verschärfung des französischen Entsenderechts künftig zusätzlichen Risiken ausgesetzt seien.

„Angesichts der traditionell freundschaftlichen Zusammenarbeit mit Frankreich ist es kontraproduktiv, dass nachvollziehbare Regelungen zum Schutz vor Lohndumping nun dazu führen, dass der Binnenmarkt zwischen diesen beiden Staaten mit beiderseits gutem Lohnniveau behindert wird. Gerade für die an Frankreich angrenzenden Bundesländer ist die Umsetzung eines aktiven grenzüberschreitenden Marktes von besonderer Bedeutung“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

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