Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing drängten in ihren Schreiben daher darauf, Berlin müssen die Länder „sehr frühzeitig“ in die Erarbeitung einer derartigen internationalen Vereinbarung miteinbeziehen, da sie aufgrund ihrer geographischen Lage „maßgeblich in ihren Wirtschaftsbeziehungen“ betroffen seien.

Bereits im November 2017 hatten Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing mit einem gemeinsamen Schreiben an die französische Arbeitsministerin Pénicaud die Initiative ergriffen, um die Belastungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr darzustellen und einige pragmatische Erleichterungen vorzuschlagen.

Gegenüber Pénicaud bedankten sich die drei Minister daher jetzt ausdrücklich dafür, dass sie mit ihren Anliegen in Paris offensichtlich Gehör gefunden hätten. Pénicaud hatte im Dezember 2017 angekündigt, von der Einführung der Registrierungsgebühr in Höhe von 40 Euro für alle Betriebe absehen zu wollen. Sie hatte zudem weitere Vereinfachungsmöglichkeiten in den Grenzregionen in Aussicht gestellt, die jetzt in jetzt vorgestellten französischen Gesetzesentwurf konkretisiert wurden.

Ministerin Anke Rehlinger: „Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor für die an Frankreich angrenzenden Bundesländer. Eine internationale Vereinbarung eröffnet den Unternehmen in Grenznähe neue Möglichkeiten und belebt den Dienstleistungssektor vor Ort. Die über viele Jahr-zehnte gewachsenen engen wirtschaftlichen Beziehungen im deutsch-französischen Grenzraum wollen wir weiter fördern statt sie zu behindern. 

Weiterlesen auf Seite 3

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein