Mit gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud haben die Wirtschaftsministerinnen von Baden-Württemberg, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, und des Saarlandes, Anke Rehlinger, sowie ihr Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Dr. Volker Wissing, darauf gedrängt, Verhandlungen über ein internationales Abkommen über Erleichterungen für die Unternehmen in den an Frankreich angrenzenden Grenzräumen aufzunehmen.

Hintergrund der gemeinsamen Initiative ist, dass sich in den vergangenen Jahren zahlreiche, vor allem im deutsch-französischen Grenzraum ansässige Betriebe über neue und unverhältnismäßige bürokratische Belastungen von Seiten Frankreichs beklagt hatten. Beklagt wurden dabei zum Beispiel komplizierte Anmeldeverfahren, umfängliche Dokumentierungs- und Nachweispflichten in französischer Sprache oder die Benennung eines Vertreters in Frankreich mit französischer elektronischer Adresse.

Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing zeigten sich daher jetzt „hocherfreut“, dass in einem Anfang April vorgestellten Gesetzentwurf der französischen Regierung zur beruflichen Bildung auch Bestimmungen für Erleichterungen im französischen Entsenderecht vorgesehen seien. Von besonderem Interesse sei die darin enthaltene „Öffnungsklausel“, die mit dem Abschluss eines internationalen Vertrages die Möglichkeit eröffne, einige Bestimmungen des französischen Entsenderechts im Grenzraum für bestimmte Branchen anzupassen. Weitere Erleichterungen seien darüber hinaus für alle Unternehmen vorgesehen, die grenzüberschreitende Aufträge kurzfristig oder im Rahmen punktueller Ereignisse abwickeln.

Die mit dem Gesetzentwurf eröffneten Flexibilisierungsmöglichkeiten seien „geeignet, Hemmnisse abzubauen und den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Ländern zu vereinfachen.“ Gerade in den Grenzräumen müsse unter Beweis gestellt werden, dass die Marktfreiheiten des EU-Binnenmarktes in Übereinstimmung mit den EU-Entsenderegelungen zur Anwendung gelangten.

In dem Brief an Bundesminister Heil verweisen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland darauf, dass die Flexibilisierungsmöglichkeiten jedoch nur umgesetzt werden könnten, „wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die von Frankreich geschaffene Möglichkeit zum Abschluss eines internationalen Vertrages, in der Ausnahmeregelungen für Grenzregionen eröffnet werden, wahrnimmt.“ Eindruck der Länder sei aber, dass der Bund dies bislang nicht ausdrücklich sicherstellen wolle.

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