2016 wurde mit dem saarländischen Pflegepakt das Ziel gesetzt, die anstehende Novellierung der Gesundheits- und Pflegeberufe als Chance für eine Weiterentwicklung der Pflege zu nutzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen an das neue Pflegeberufsbild anzupassen. Hieran beteiligen sich insgesamt 31 Partner. Neben den veränderten Anforderungen in der Pflege und infolge der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde die Ausbildung in der Pflege 2017 auf Bundesebene grundlegend reformiert. Mit einer neuen generalistischen Ausbildung wurde ein neues Berufsbild geschaffen.

Weiterführende Informationen zu Pflegeschulen während der Coronakrise:

Pflegeschulen und Schulen für Gesundheitsfachberufe können ab dem 4. Mai unter Einhaltung der Hygieneregelungen und Richtlinien des RKI den Präsenzunterricht wiederaufnehmen.

Die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen und schriftlichen Prüfungen unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben sind grundsätzlich zulässig.

Auch praktische Prüfungen können unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die praktische Prüfung als Simulationsprüfung nach Absprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt werden.

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