Die Beschäftigten der Landesverwaltung können ab 1. Juni nach einem bereits erprobten Konzept psychosoziale Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz oder auch im Privatleben in Anspruch nehmen. 

Dies können berufsbedingter Stress, ungelöste Konfliktsituationen am Arbeitsplatz, Schlafstörungen, Sucht, Schulden oder andere ungelöste familiäre Probleme sein. Ziel dieser Beratung ist die Förderung der Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten. Die personenbezogene, psychosoziale Beratung unterstützt die Beschäftigten in persönlichen und beruflichen Belastungs- und Krisensituationen und kann in drei Beratungsschwerpunkte eingeteilt werden:

1.       Beschäftigte und ihre sozialen Bezüge
Probleme in Familie und Partnerschaft, schwierige Lebensentscheidungen, problematische Wohnsituation oder finanzielle Situation
2.       Beschäftigte und ihre Arbeitszufriedenheit
Über- bzw. Unterforderung am Arbeitsplatz, Konflikte am Arbeitsplatz, betriebliche Integration bzw. Wiedereingliederung nach Krankheit (BEM)
3.       Beschäftigte und ihre Gesundheit
Suchtverhalten, psychische Auffälligkeiten, emotionale Belastungen, traumatische Ereignisse, Burnout, Auswirkungen körperlicher und psychischer Erkrankungen

Vertragspartner der Landesregierung ist dabei die Saarland Heilstätten GmbH. Aufgabe der beratenden Fachleute der SHG ist es, eine kompetente und vertrauliche Anlaufstelle für betroffene Beschäftigte zu sein. Weiter kann dann die gemeinsame Erarbeitung eines persönlichen Lösungsansatzes zur Reduzierung individueller, krankmachender Faktoren besprochen werden.

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, vertreten durch Abteilungsleiter Joachim Jacob, und die Saarland Heilstätten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Mege, haben den Vertrag zur betrieblichen Sozialberatung unterzeichnet.

Bei der Maßnahme handelt es sich zunächst um ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt. Das Vertragsverhältnis ist deshalb auf den Zeitraum vom 01.06.2019 bis 31.05.2020 befristet. Spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages wird, nach erfolgter Evaluierung, über die Fortführung des Beratungsangebotes entschieden.

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