HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Verbraucher haben zunehmend den Eindruck, dass die Lebensdauer von Produkten, insbesondere bei technischen Geräten, immer kürzer wird und kaum über den Garantiezeitraum hinausgeht. Es hat den Anschein, dass Anbieter bewusst Produkte von geringerer Qualität bzw. geringerer Haltbarkeit herstellen, um so eine Absatzsteigerung zu erreichen. Den frühzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten, auch Obsoleszenz genannt, werten viele Verbraucher als Problem – dies bestätigt auch eine Online-Umfrage, die das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Verbraucherzentrale des Saarlandes durchgeführt hat.

Demnach muss vor allem bei Handys eine durchschnittliche Nutzungsdauer von unter zwei Jahren festgestellt werden. Ein Defekt dürfte hier zwar nicht immer ein Grund für den Austausch der Geräte sein, aber doch in den meisten Fällen: 57 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, dass das ausgetauschte Gerät nicht mehr funktionstüchtig war. „Diese kurze Lebensdauer führt zu finanziellen Mehrbelastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und einem stetigen Anstieg des Elektroschrotts in den Industrieländern“, darauf weist Verbraucherschutzminister Reinhold Jost hin.

Ein Gutachten zu geplanter Obsoleszenz  weise sogar daraufhin, dass Verbraucher jährlich rund 100 Milliarden Euro mehr als nötig ausgeben, weil die Haltbarkeit von Produkten künstlich reduzierte werde. „Eine künstliche, absichtsvolle Verkürzung der Lebensdauer von Produkten ist  für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht hinnehmbar“, betont Minister Jost. Um dem entgegenzuwirken sei z. B.  zu denken an die Einführung einer Kennzeichnungspflicht, die Aspekte wie einfache Reparaturfähigkeit oder Vorhalten von Ersatzteilen einschließt.

Ein weiteres gemeinsames Projekt, das Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzminister anlässlich des Weltverbrauchertages starten, hat die Beratung von Flüchtlingen im Blick. Ziel des Projektes ist es, das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale bei Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund bekannter zu machen und ihnen unseren Verbraucherschutz näher zu bringen. „Damit werden wir und unser Beratungsangebot für geflüchtete Menschen besser erreichbar und können auf diesem Wege bei Problemen etwa mit Handyverträgen oder Stromrechnungen vorsorgend und konkret helfen“, so der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Jürgen Zimper. Das Verbraucherschutzministerium fördert das Beratungsnetzwerk für Flüchtlinge mit rund 19.000 Euro.

Nicht nur Menschen, die im Saarland neu angekommen sind, sondern auch die Alteingesessenen haben manchmal mit dem Verbraucherrecht zu kämpfen. Als Hilfe zur Selbsthilfe klärt die neue, vom Verbraucherschutzministerium herausgegebene Informationsbroschüre „Rechtsirrtümer“ über gängige Missverständnisse bei Verträgen auf und beantwortet Rechtsfragen aus dem Verbraucheralltag.

Zum Beispiel: Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Welche Rechte habe ich im Online-Handel? Wie übe ich das Widerrufsrecht aus? Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter http://www.saarland.de/SID-CCAC7BB2-F7DF8552/222452.htm

 

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