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Von den jüngsten Bemühungen des Bundes, mehr Transparenz beim Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu schaffen, zeigt sich Verbraucherschutzminister Reinhold Jost enttäuscht: „Ich begrüße die gute Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, mittels eines Leseraums für mehr Klarheit sorgen zu wollen. Allerdings sind die mit der Nutzung des Leseraums verbundenen Restriktionen kaum geeignet, um sich konstruktiv und  sachgerecht mit den Dokumenten auseinanderzusetzen.“

In einem „Merkblatt zur Einsichtnahme der Verhandlungsdokumente im TTIP-Leseraum“ werden Regularien zur Nutzung dieses Leseraums dargelegt.

Diese Regularien haben im Wesentlichen einschränkenden Charakter. Sie reichen von einer zeitlichen Beschränkung, über die Abgabe von elektronischen Geräten mit Aufzeichnungsfunktion und Taschen, bis hin zu dem Verbot der Fertigung von Abschriften. Darüber hinaus soll sich eine Aufsichtsperson im Leseraum jederzeit von der Einhaltung der Regularien überzeugen dürfen.

„Unabhängig von der Frage nach der Angemessenheit dieser Einschränkungen tragen solche Nutzungsbedingungen nicht dazu bei, Transparenz und Vertrauen zu befördern“, so Jost. „Die über das EU-Informationssystem des Bundesrates abrufbare Liste der einsehbaren, konsolidierten Verhandlungsergebnisse ist nicht geeignet, eine sachgerechte Vorbereitung der Einsichtnahme zu gewährleisten. Dass die einsehbaren Dokumente nicht umfänglich in deutscher Übersetzung vorliegen, werte ich ebenso als Restriktion. Bei der spezifischen Fachterminologie internationaler Handelsverträge können sehr schnell Missverständnisse auftreten. Deshalb lege ich Wert auf eine exakte Prüfung, die so auf keinen Fall möglich ist“, erklärt der Minister. Jost wird dieses Problem bei der kommenden Verbraucherschutzministerkonferenz im April thematisieren.

Hinsichtlich der Förderung der Verbraucherschutzpolitik hebt Minister Jost hervor, dass es gelungen sei, trotz der begrenzten Haushaltsmittel die Zuwendungen an die Verbraucherzentrale zu verstetigen.

„Die jüngste Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes  belegt die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes“, so Jost. Gerade im Bereich der Telekommunikation sei jeder zweite Befragte mit Problemen konfrontiert. Dieses Ergebnis weise darauf hin, dass das Thema Kommunikation in der digitalen Welt eine hervorgehobene Bedeutung im Verbraucheralltag habe. Deshalb werde gerade in diesem Bereich der digitalen Welt die Zusammenarbeit von Verbraucherzentrale und Verbraucherschutzministerium intensiviert. Erstes Ergebnis dieser Zusammenarbeit seinen zwei neue Verbraucherinformationsbroschüren zur Sicherheit in sozialen Netzwerken und zu Messenger-Diensten, denen in diesem Jahr noch spezielle Informationsveranstaltungen folgen sollen.

In diesem Zusammenhang weist der Verbraucherschutzminister auch auf die anstehenden Aufklärungsveranstaltungen des Ministeriums zur Hygiene bei Vereinsfesten hin, die noch vor dem Beginn der Sommerfestsaison starten werden.

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