HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Im Jahr 2015 wurden vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes rund 2100 RAPEX-Meldungen der EU-Kommission an die im Saarland  zuständigen Marktüberwachungsbehörden weitergeleitet. Die Abkürzung RAPEX steht für „Rapid-Exchange“, also einem Schnellmeldesystem der EU, mit dem die europäischen Marktüberwachungsbehörden auf Produkte, die nicht den im EU-Recht vorgegebenen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen, hinweisen.
Betrachtet man den vor wenigen Tagen von der EU-Kommission vorgestellten RAPEX-Bericht für das Jahr 2015, ist festzustellen, dass – wie bereits in den Vorjahren – die meisten Meldungen zu Produkten aus China erfolgten. Die Durchsetzung von Maßnahmen gegenüber Akteuren in Drittstaaten ist für die europäischen Marktüberwachungsbehörden allerdings, insbesondere in dem seit Jahren stetig wachsenden Onlinehandel, schwierig.
„Die seriösen Plattformbetreiber im Internet sind zwar kooperativ, aber die Marktüberwachungsbehörden brauchen dennoch möglichst schnell bessere Rechtsinstrumente, um den Verbraucher auch vor Produkten aus Drittstaaten, die über das Internet vertrieben werden, effizienter zu schützen“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost.
Am 18. April 2016 trafen sich in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Aufsichtspersonen der Marktüberwachungsbehörden aus ganz Deutschland zu einem Workshop mit dem Thema „Onlinehandel – Möglichkeiten der Überwachung?“. Im Ergebnis wurde das Fehlen eines für die Behörden innerhalb der EU rechtlich greifbaren Wirtschaftsakteurs bei Sitz des Herstellers in einem Drittstaat als eine der größten Schwierigkeiten identifiziert.
Bereits seit einigen Jahren wird zur Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für die Marktüberwachung im Non-Food-Bereich auf EU-Ebene an einem Verordnungs-Paket gearbeitet. Wann diese Verordnungen in Kraft treten werden und in welchem Umfang sie zu Verbesserungen bei der Überwachung des Onlinehandels führen werden, ist derzeit ungewiss.
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