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Allein gegen große Konzerne klagen? Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist das keine realistische Option. Die Kosten und der Aufwand der Prozessführung sind für normale Bürger oft unverhältnismäßig hoch. Die Folge ist, dass Konzerne mit unlauteren Geschäftspraktiken ungeschoren davon kommen.

Gegen diesen Missstand gäbe es eine praktikable Lösung, die jedoch im Bundeskabinett wiederholt blockiert wurde: Die Musterfeststellungsklage ist ein Sammelklageverfahren, das es gleichartig betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, ihr Fälle zu bündeln und sich mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation, etwa der Verbraucherzentrale, gegen Übervorteilung und Abzocke zu wehren.

 

„Dass die Unionsminister im Bundeskabinett den deutschen Verbrauchern das Leben derart schwer machen wollen, ist absolut unverständlich. Die Ablehnung wurde allen Ernstes damit begründet, dass es Unternehmen verunsichern könnte, wenn ihnen eine Klage droht“, so der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Dabei wären drohende Sanktionen genau das richtige Mittel, um rechtstreues Verhalten durchzusetzen, zeigt sich Jost überzeugt.

 

Die Musterfeststellungsklage liegt im Einklang mit dem bewährten deutschen Zivilprozessrecht und der Rechtsentwicklung in den europäischen Nachbarstaaten. So konnte das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im vergangenen Jahr die Vertreter der anderen Bundesländer überzeugen, sich der Forderung nach einer Musterfeststellungsklage anzuschließen.

„Unser Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern einen möglichst einfachen Zugang zur Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen“, so Jost. „Das einzige, was dazu noch fehlt, ist die volle Zustimmung im Bundeskabinett.“ Nun ist Eile geboten, dann nur wenn zügig gehandelt wird, kann das Gesetz noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.

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