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Der saarländische Verbraucherschutzminister Reinhold Jost fordert im Diesel-Streit von der Bundesregierung endlich klare Entscheidungen. „Den Diesel-Besitzern reißt so langsam der Geduldsfaden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen verlässliche Zusicherungen und keine vagen Versprechungen. Bisher ist keine Lösung erkennbar, die den Diesel-Fahrern Wiedergutmachung und echte Hilfe bei der Beseitigung der Schummeleien bietet.“

Für Jost, zugleich Vorsitzender der Verbraucherschutzministerkonferenz, muss eine Lösung im Sinne des Verursacherprinzips klare Vorgaben für die Autoindustrie beinhalten: eine verpflichtende Hardware-Nachrüstung und diese auf Kosten der Verursacher. Nach dem Motto: „Wer bescheißt, der bezahlt“.

„Dass wir hier nicht auf freiwilliges Entgegenkommen der Unternehmen hoffen können, haben wir gesehen“, so Jost.  „Aus diesem Grund bin ich froh, dass sich die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage künftig gegen Abzocke und Übervorteilung besser wehren können.“ Die Sammelklage sei ein wichtiges Instrument für die Verbraucher. Betroffene könnten damit endlich ihre Fälle bündeln und mit der Unterstützung einer Verbraucherorganisation, etwa der Verbraucherzentrale, vor Gericht ziehen.

Der Minister weist darauf hin, dass das neue Gesetz für Musterverfahren am 1. November in Kraft tritt. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt. Betroffene VW-Diesel-Fahrer können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen Diesel-Besitzern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt.

Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden. Das Saarland hatte sich bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz vor zwei Jahren für die Einführung einer solchen Musterfeststellungsklage stark gemacht. Die Vertreter der anderen Bundesländer konnten damals überzeugt werden, sich der saarländischen Initiative anzuschließen. Jost: „Mit der Entscheidung für diese Musterverfahren verbuchen wir einen echten verbraucherschutzpolitischen Fortschritt. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig vor Gericht nicht mehr als Einzelkämpfer den Konzernen gegenüber stehen. Dazu hat sicher

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