HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

„Der Verbraucherschutz genießt im Saarland einen hohen Stellenwert. Dies wird nicht zuletzt durch den Umstand belegt, dass bereits über Jahre hinweg die finanziellen Mittel für die Verbraucherzentrale trotz schwieriger Haushaltslage verstetigt wurden. So ist der Haushaltsansatz von rund 427.000 € zur institutionellen Förderung der Verbraucherzentrale seit drei Jahren konstant geblieben, während andere Bereiche ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung erbringen mussten“, betont Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Er reagiert damit auf die Forderung der Verbraucherzentrale des Saarlandes nach einem Verbraucherschutzgesetz.

Der Minister hält derzeit ein saarländisches Verbraucherschutzgesetz zur Absicherung der Arbeit der Verbraucherzentrale für nicht sinnvoll. Die Finanzierung der Verbraucherzentralen stehe in einem bundesweiten Kontext. Ein Verbraucherschutzgesetz auf Landesebene sei nur umsetzbar, wenn der Bund für alle Länder hierfür einen Rahmen schaffe.
Was die versicherungsmäßige Einbeziehung der Beratungsrisiken der Verbraucherzentralen angeht, verweist Minister Jost auf den Beschluss des Bund-/Länder-Arbeitsausschusses  „Haushaltsrecht und Haushaltssystematik“ vom Dezember 1981, der keine Ausnahme für das außergerichtliche Rechtsberatungsrisiko der Verbraucherzentrale, insbesondere im Hinblick auf das Selbstdeckungsprinzip,  zulasse und immer noch gültig sei.
Minister Jost weist zudem darauf hin, dass in 2015 allein der Finanzierungsanteil des Verbraucherschutzministeriums von rund 427.000 € den größten Teil an der Gesamtfinanzierung der Verbraucherzentrale ausmachte.  Andere Häuser waren mit rund 46.000 € beteiligt. Damit lag der Landesanteil 2015 bei insgesamt rund 473.000 € gegenüber einem Anteil an Bundeszuschüssen  in Höhe von 328.000 €. „Die größte Finanzierungslast trägt seit Jahren das Land“, so der Verbraucherschutzminister.
Über die institutionelle Förderung des Landes hinaus erhielt die Verbraucherzentrale in diesem Jahr Totomittel, um gerade im Bereich der digitalen Medien Projekte zur Verbraucheraufklärung zu finanzieren.
Hinzu kamen in 2015 EU-Mittel von rund 15.000 €, kommunale Mittel in Höhe von rund 137.000 € und Mittel der Arbeitskammer und sonstige Mittel in Höhe von 45.000 €. Die Eigeneinnahmen der Verbraucherzentrale beliefen sich im gleichen Zeitraum auf rund 112.000 €.
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein