“Insgesamt wird der persönliche Datenschutz durch die Neuregelungen gestärkt und auch nicht verkompliziert. Z.B. wird es bezüglich der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bei den bisherigen Regelungen verbleiben: Wer mehr als 10 Personen beschäftigt, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, alle anderen nicht. Dies ist insbesondere für kleine Vereine sehr wichtig.

Einig waren sich die Konferenzteilnehmer auch darüber, dass es zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht auch über freie Anlagevermittler, selbige ebenfalls schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll. Dieser sogenannte graue Kapitalmarkt müsse stärker kontrolliert werden.

Ebenso sprachen sich alle einmütig für Regelungen zur Erhöhung der  Transparenz auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen hinsichtlich der Zusammenhänge zwischen Portalen und wirtschaftlichen Verflechtungen aus.

„Solche Vergleichsplattformen haben mittlerweile eine ähnliche strukturelle Bedeutung in der digitalen Welt wie Suchmaschinen und Soziale Netzwerke. Wir waren uns daher einig, dass Regelungen für mehr Transparenz und Verlässlichkeit der Portale hinsichtlich Preis, Zustandekommen von Rankings und ihrer Marktabdeckung unbedingt zu treffen sind“, so die SPD Politiker und Politikerinnen.

Weiterlesen auf Seite 3

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein