Symbolbild

Am Montag und Dienstag dieser Woche trafen sich die verbraucherpolitischen Sprecherinnen und Sprecher des Bundestages, des Abgeordnetenhauses, der Bürgerschaften und Landtage im Saarbrücker Schloss. Am ersten Tag wurde u. a.  intensiv über die bisherigen Maßnahmen im finanziellen Verbraucherschutz, über die im Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung und die Regulierung von sogenannten Vergleichsplattformen, die von Millionen von Verbraucher/innen täglich genutzt werden, diskutiert. Insbesondere wurde über die bereits im Koalitionsvertrag verankerte Musterfeststellungsklage gesprochen, die noch diese Woche im Kabinett beschlossen werden soll.

Die Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Rita Hagl Kehl, und die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, Isolde Ries, erklären hierzu: 

„Dies ist ein schöner Erfolg für die SPD, endlich haben wir uns mit diesem wichtigen Gerechtigkeitsthema gegen den Widerstand der Union durchgesetzt. Denn: Verbraucherrechte sind auf dem Papier nutzlos, wenn sie nicht wirkungsvoll und schnell durchgesetzt werden können. Endlich wird es für eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbraucher, die von ähnlich gelagerten Schadensfällen betroffen sind, eine rechtliche Handhabe geben.

Anstelle von kostenintensiven und langwierigen Einzelverfahren kann gemeinsam in einem für alle Parteien verbindlichen Musterverfahren geklagt werden. Dieses „Eine(r) für alle“ Modell klärt alle Rechtsfragen auf einen Schlag und soll nun endlich am 1.November 2018 in Kraft treten.“

Entwarnung möchten die SPD Politikerinnen und Politiker bei der neuen Datenschutzgrundverordnung geben, da diesbezüglich bei vielen Menschen, ob der Flut an Neuregelungen, noch viel Unsicherheit herrscht.

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