Lennartz, der in der Regierung des Saarlandes für Medienfragen zuständig ist, wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht zudem daran erinnert habe, dass ARD und ZDF die Aufgabe haben, als unabhängiges Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern zu einer inhaltlichen Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht zu gewährleisten sei.

Nach Meinung der Richter wachse die Bedeutung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, authentische, sorgfältig recherchierte Informationen anzubieten, gerade auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Medien und insbesondere der Netz- und Plattformökonomie des Internets. Positiv sei auch, so Lennartz, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung die aktuelle Beitragshöhe im Verhältnis zum Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als angemessen bewertet habe.

Die Richter haben allerdings die aktuelle Regelung über die Belastung von Zweitwohnungsinhabern bemängelt und damit der Verfassungsbeschwerde einer Privatperson stattgegeben. Die Richter geben den Ländern bis Juni 2020 Zeit für eine gesetzliche Korrektur.

„Die Länder werden diese Hinweise des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst nehmen und unmittelbar beraten, wie die Vorgaben des Gerichts bis Juni 2020 entsprechend umgesetzt werden können“, so Lennartz weiter. „Insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht selbst in seinem Urteil angesprochene Lösung einer “antragsgebundenen Befreiung von der Beitragspflicht” erscheint mir hier weiterführend“, erklärte er abschließend.

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