Symbolbild

Der Chef der Staatskanzlei des Saarlandes und saarländische Medienstaatssekretär Jürgen Lennartz begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag.

Staatssekretär Lennartz erklärte hierzu: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Auch wenn die Länder, die für den Rundfunkbeitrag zuständig sind, nun in einem kleinen Teilbereich des Rundfunkbeitragsrechts im Hinblick auf die Veranlagung von Zweitwohnungen eine Anpassung vornehmen müssen, begrüße ich es, dass es nun über die Zulässigkeit und Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrages höchstrichterliche Rechtsklarheit gibt.“

Das Verfassungsgericht hat klargestellt, dass die Länder für die Erhebung des Rundfunkbeitrags die Gesetzgebungskompetenz haben, da es sich beim Rundfunkbeitrag nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinn handelt, der für die potentielle Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung, die Möglichkeit der Rundfunknutzung, erhoben wird. Demnach umfasst die Länderkompetenz für den Rundfunk auch die Zuständigkeit zur Erhebung des Rundfunkbeitrages.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungen auch materiell mit der Verfassung vereinbar ist. Insbesondere werden die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG eingehalten. Gleiches gilt in Hinsicht auf die Beitragspflicht für den nicht-privaten Bereich und für betriebliche Kraftfahrzeuge, gegen die ebenfalls geklagt wurde.

„Durch diese Anerkennung der Regelungen zum Rundfunkbeitrag durch das Bundesverfassungsgericht wird gewährleistet, dass auch in Zukunft der Rundfunkbeitrag solidarisch finanziert werden kann. Das ist gut für die Staatsferne des öffentlichen Rundfunks und für unsere freiheitliche Medienordnung“, betonte Lennartz.„Ich begrüße ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht auch auf die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft und die Demokratie hingewiesen hat. Dies ist gerade in Zeiten, wo über die Rolle und Aufgaben der Medien wieder intensiver gestritten wird, hilfreich.“ 

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein