Symbolbild

„Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Gedanken, wie es nun weitergeht. Bei Unternehmen kommt hinzu, dass sie mitunter sogar um ihre Existenz bangen müssen. In dieser schwierigen Phase ist es besonders wichtig, dass alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sich auf ihre Finanzverwaltung verlassen können. Deshalb haben wir heute Vereinbarungen mit dem Bundesfinanzminister getroffen und steuerliche Hilfestellungen auf den Weg gebracht“, erklärte Peter Strobel.

Diese sehen konkret vor:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Die Finanzverwaltung wird dabei keine strengen Anforderungen stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben wird. In diesen Fällen wird bei der Erhebung von Stundungszinsen großzügig verfahren.
  • Vorauszahlungen, z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer-Messbetrag können leichter angepasst werden. Sobald Gewinne bzw. Einkünfte sich wegen der Corona-Pandemie verringern, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell aufgrund eines formlosen Antrages herabgesetzt. Auch dadurch wird die Liquiditätssituation verbessert.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise die Erhebung von Säumniszuschlägen wird verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Die derzeitige Ausnahmesituation wegen des Corona-Virus wird auch im Voranmeldungsverfahren, z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Kapitalertragsteueranmeldungen berücksichtigt. Die saarländischen Finanzämter werden, so Strobel, großzügig und unbürokratisch verfahren.

„Betroffene können ihr Anliegen auch formlos als Email an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken. Denn mir ist es wichtig, dass wir den Unternehmen in diesen Zeiten verlässlicher Partner sind“, so Strobel.

Für Unternehmer bleibt der zuständige Sachbearbeiter in den Finanzämtern erster Ansprechpartner. Deshalb stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem jeweils zuständigen Finanzamt telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerbescheid oder einem anderen Schreiben des Finanzamtes zu finden.

Darüber hinaus kann auch der Saarland-Service-Dienst (SSD) unter Nennung der Steuernummer eine Verbindung zum Ansprechpartner herstellen oder einen Rückruf organisieren. Der SSD ist täglich von 8 bis 15.30 Uhr unter 0681 501 00 zu erreichen.

 

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