Symbolbild

Am Mittwoch (01.08.2018) befasste sich das Bundeskabinett mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.

Finanzminister Peter Strobel sieht die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene als positives politisches Signal: „Ich begrüße es sehr, dass die Bemühungen der Länderfinanzminister umgesetzt werden und damit der Gesetzgebungsprozess voranschreitet. Denn: Steuerbetrug im Onlinehandel ist nicht nur ein Problem für die öffentlichen Haushalte. Der Betrug beim Onlinehandel trifft vor allem die ortsgebundenen, steuerehrlichen Unternehmen. Diesem Problem müssen wir vehement entgegentreten. Die Gesetzesänderungen stellen gleiche Wettbewerbsbedingungen wieder her und stärken unsere ortsgebundenen Unternehmen.“

Schon in ihrer Jahreskonferenz im Mai (25.05.2018) haben die Finanzminister der Länder über einen Gesetzesentwurf zur Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit beraten. Die im Gesetzesentwurf der Länderfinanzminister beschlossenen Umsatzsteuergesetzesänderungen wurden nun durch das Bundesfinanzministerium übernommen.

Der Entwurf wirkt in erster Linie dem Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel entgegen. Er sieht vor, dass künftig auch der Marktplatzbetreiber neben dem Onlinehändler für nicht entrichtete Umsatzsteuer haftet. Dieser Inhaftungnahme kann sich der Marktplatzbetreiber nur entziehen, indem er sich von den Onlinehändlern eine Bescheinigung über deren steuerliche Registrierung vorlegen lässt bzw. er dem Onlinehändler nach Mitteilung des Finanzamtes über die Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten die Berechtigung entzieht, Waren über seinen virtuellen Marktplatz zu verkaufen. Der Gesetzesentwurf soll bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein