Das eigentliche gerichtliche Insolvenzverfahren zur gleichmäßigen Befriedigung der Gläubigeransprüche konnte – nach Prüfung der verbliebenen Vermögensmasse – in mehr als zwei von drei Fällen (168 Verfahren) eröffnet werden. Bei dem Drittel der Fälle, wo die Eröffnung mangels Masse abgelehnt werden musste, kommt dies für die Gläubiger einem Totalverlust gleich.

Wenn auch nicht so stark wie im gewerblichen Bereich gingen 2017 auch die Insolvenzen der „übrigen Gemeinschuldner“ im Saarland zurück (- 5,7 % auf 1 578). Bei der wichtigsten Gruppe, den Verbraucherinsolvenzverfahren (1 346 Fälle), betrug die Abnahme sogar 8,9 Prozent.

Auf Bundesebene zeichnet sich für 2017 ebenfalls eine positive Insolvenzentwicklung ab: Bis Ende November waren die Unternehmensinsolvenzen (18 572 Fälle) um 6,1 Prozent und die Verbraucherverfahren (66 313 Fälle) um 6,4 Prozent rückläufig.

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