Justizstaatssekretär Roland Theis: „Nicht erst seit dem Anschlag in Halle vom 9. Oktober ist Antisemitismus ein wachsendes Problem in Deutschland. Dieser Handlungsbedarf kann von niemandem verneint werden. Ob von radikalen Rechten, Linksextremen oder aus religiösem Fanatismus – der Antisemitismus hat viele hässliche Spielarten. Jeden davon gilt es zu bekämpfen.”

“Derartige Taten sind nicht nur als Angriffe auf einzelne Personen, sondern immer auch als ein stellvertretender Angriff auf die Menschen jüdischen Glaubens insgesamt zu verstehen. Sie haben eine besondere gesellschaftliche Dimension, die den Rechtsfrieden weit über den Lebenskreis der Verletzten hinaus beeinträchtigt.“

Das Saarland ist daher einer vom Freistaat Bayern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzesinitiative beigetreten, mit der die Regelung zur Strafzumessung um antisemitische Beweggründe und Ziele als ausdrückliches Beispiel für menschenverachtende Tatmotivationen ergänzt werden soll.

Die neue klarstellende und wertsetzende Regelung trage auch dazu bei, die Ermittlungsbehörden zur frühzeitigen Aufklärung und Berücksichtigung möglicher antisemitischer Beweggründe oder Ziele anzuhalten.

Der Justizstaatssekretär: „Derartige Zeichen von Intoleranz, die sich gegen die Grundlagen des friedlichen Zusammenlebens in einer zivilisierten Gesellschaft und gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde als Gemeinschaftswert richten, müssen strikt mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden.“

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