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Gestern Nachmittag (12.04.2018) nahmen Ermittler der Staatsschutzabteilung des LPP gemeinsam mit Spezialeinheiten drei syrischen Staatsangehörigen (21, 23 und 27 Jahre) im Raum Saarlouis fest. Gegen die Personen, die alle in Saarlouis wohnhaft waren, bestanden Haftbefehle wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Sie werden heute (13.04.2018) beim OLG Koblenz vorgeführt.

Bereits seit Oktober 2017 ermittelte eine neunköpfige Ermittlungsgruppe  des Landespolizeipräsidiums unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen die drei Männer, die im Jahr 2015 als Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland kamen und Asyl beantragten.

Den Hinweis auf die Gruppe erhielten die Polizeibehörden von einem Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft außerhalb des Saarlandes. Dieser hatte den 23-Jährigen Mann in einem Video erkannt, indem er mit Handgranaten, diversen Kriegswaffen und in Kampfuniform abgebildet war. Umfangreiche Ermittlungen des Staatsschutzes, u.a. im Internet und islamwissenschaftliche Bewertungen erhärteten den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegen den 23-Jährigen und seine beiden Komplizen.

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So versuchte der 23-Jährige beispielsweise über das Internet Personen aus Deutschland als Kämpfer für den syrischen Bürgerkrieg zu rekrutieren. Dabei war er für die verbotene terroristische Vereinigung Ahar-Al Sham tätig, eine 2011 gebildete Gruppierung der syrischen Aufstandsbewegung gegen das Assad-Regime. Diese Organisation gehört zum salafistischen Spektrum des Widerstandes und will in Syrien einen islamischen Staat auf der Grundlage der Sharia gründen. Die 21 und 27 Jahre alten Männer sollen in Syrien Mitglieder des islamischen Staates gewesen sein.

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