Foto: Markus Zintel

Der Innenpolitiker und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, Dennis Lander, lehnt eine weitere Verschärfung des Paragrafen 114 (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) StGB, wie es der saarländische Innenminister Bouillon fordert, entschieden ab. Der Paragraf ist unter anderem auch auf Rettungskräfte und Feuerwehrleute anwendbar.

„Natürlich müssen Polizistinnen und Polizisten vor Gewalttaten geschützt werden, ebenso wie Feuerwehrleute und Rettungskräfte und genau wie jeder andere Bürger und jede andere Bürgerin auch“, so Lander. „Schon 2017, bei der Schaffung des Paragrafen 114, gab es dafür keinen rechtlichen Bedarf, denn natürlich waren gefährliche, einfache oder auch nur versuchte Körperverletzungen an Polizeibeamtinnen und -beamten strafbar – so wie bei allen anderen Menschen auch. 

Damals haben unzählige Juristen aber auch etwa Amnesty International und das Zentrum für Kriminologie und Polizeiforschung die Gesetzesänderung kritisiert. Für eine erneute Strafverschärfung gibt es heute erst Recht keinen Grund. Mehr Sicherheit und mehr Schutz für Polizeikräfte bedeutet sie auf keinen Fall. Zumal führende Rechts-Experten darauf hinweisen, dass unter dem Begriff ‚tätlicher Angriff‘ keineswegs nur schwere körperliche Gewalttaten verstanden werden, sondern bereits etwa das bloße Schubsen eines Polizeibeamten mit mindestens drei Monaten Gefängnis bedroht wird. 

Ein ‚besonders schwerer Fall‘ liegt bereits vor, wenn man bei der Handlung nicht alleine, sondern zu zweit ist, oder wenn man ein Taschenmesser oder ein anderes ‚gefährliches Werkzeug‘ bei sich trägt – auch wenn man gar nicht vorhat, dieses auch zu verwenden.“ Die jetzige Rechtlage führe bereits dazu, dass sich friedliche Bürgerinnen und Bürger etwa bei Demonstrationen eingeschüchtert fühlen können, so Lander. 

„Natürlich ist Gewalt abzulehnen, unabhängig davon, ob sie von der Polizei ausgeht oder gegen sie gerichtet ist. Die bereits jetzt unverhältnismäßig hohe Mindeststrafe und eine weitere Erhöhung bringen den Polizistinnen und Polizisten aber auch nichts, denn härtere Strafen führen nicht zu einer stärkeren Abschreckung, das hat die empirische Sanktionsforschung ausführlich dargelegt. Mehr Sicherheit für Polizeikräfte gäbe es dagegen, wenn es auch mehr Polizeikräfte gäbe, und nicht immer weiter am Personal gespart werden würde. Mit markigen Worten, neuen Gesetzesverschärfungen und der Einschränkung von Grund- und Bürgerrechten lässt sich der Stellenkahlschlag bei der Polizei nicht kompensieren.“

 

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