Der Umzug von den bisherigen Gerichtsstandorten an die neue zentrale Behörde erfolgt am 28. und 29. März 2018. Nach den Osterfeiertagen wird am 2. und 3. April 2018 die Betriebsbereitschaft am neuen Standort hergestellt. An den genannten Tagen wird jeweils für Eilfälle ein Notdienst vorgehalten.

Nähere Informationen zur Erreichbarkeit der ersten und zweiten Instanz sowie zu deren Spruchkörpern finden Sie auf der Homepage der Saarländischen Arbeitsgerichtsbarkeit unter https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_arbeitsgerichte/Info_Strukturreform_LAG.pdf.

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