Finanzminister Peter Strobel sieht den Entwurf als positives politisches Signal: „Der Gesetzesentwurf setzt ein starkes Zeichen für mehr  Steuergerechtigkeit und sichert die nationalen Einnahmen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen werden wiederhergestellt und die steuerehrlichen, ortsgebundenen Unternehmen gestärkt. Damit werden diese Unternehmen wieder konkurrenzfähiger.“

Neben dem Gesetzesentwurf wird zur Vermeidung weiteren Umsatzsteuerbetruges im Onlinehandel zum 1. Januar 2021 die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie dahingehend geändert, dass der Marktplatzbetreiber zukünftig in die Lieferkette eingebunden ist und die Umsatzsteuer durch ihn und nicht mehr durch den Onlinehändler erhoben wird.

„Steuerbetrug im Onlinehandel ist nicht nur ein Problem für die öffentlichen Haushalte. Der Betrug beim Onlinehandel trifft vor allem die ortsgebundenen, steuerehrlichen Unternehmen. Diesem Problem müssen wir vehement entgegentreten. Daher ist es ein positives Signal, dass die Finanzminister der Länder auf ihrer heutigen Konferenz den Gesetzentwurf beschlossen haben. Nur gemeinsam können wir den Weg für mehr Steuergerechtigkeit gehen“, erklärte Peter Strobel.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein