Im Rahmen ihrer diesjährigen Jahreskonferenz in Goslar befassten sich die Finanzminister der Länder am Freitag (25.05.2018) unter anderem erneut mit dem Thema Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel. Um weiteren Steuerausfällen entgegenzuwirken wurde durch die Finanzminister der Länder ein Gesetzesentwurf beschlossen, der eine Haftung der Marktplatzbetreiber vorsieht. 

Dieser soll bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Finanzminister Peter Strobel: „Ein fairer Wettbewerb setzt eine faire Umsatzbesteuerung sämtlicher Anbieter voraus. Einheimische Händler dürfen nicht länger benachteiligt werden.“

Bereits in der Jahreskonferenz 2017 sahen die Finanzminister der Länder dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und das Erreichen von mehr Steuergerechtigkeit beim Onlinehandel. Deshalb wurde ein Gesetzesentwurf zur Einführung einer Haftungsregelung für Betreiber von elektronischen Marktplätzen erarbeitet. Er sieht vor, dass nun auch der Marktplatzbetreiber für nicht entstandene bzw. nicht entrichtete Umsatzsteuer haftet. 

Dieser Inhaftungsnahme kann sich der Marktplatzbetreiber nur entziehen, indem er sich von den Onlinehändlern eine Bescheinigung über deren steuerliche Registrierung vorlegen lässt bzw. er dem Onlinehändler nach Mitteilung des Finanzamtes über die Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten die Berechtigung entzieht, Waren über seinen virtuellen Marktplatz zu verkaufen.

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