HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Am Mittwoch (08.06.2016) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sowie des nordrhein-westfälischen Finanzministers Dr. Norbert Walter-Borjans in Berlin zusammengetreten. „Der Stabilitätsrat hat den Konsolidierungsbericht und den Sanierungsbericht des Saarlandes positiv bewertet und festgestellt, dass das Saarland seinen Konsolidierungskurs insbesondere die Defizitobergrenze auch im Jahr 2015 eingehalten hat“, sagte Finanzminister Stephan Toscani im Anschluss an die Sitzung.
Stephan Toscani zeigte sich nach der Sitzung mit den Beratungsergebnissen zufrieden: “Der Stabilitätsrat hat
Minister Stephan Toscani Foto: www.saarland.de
Minister Stephan Toscani
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festgestellt, dass das Saarland auch im Jahr 2015 seinen Konsolidierungsverpflichtungen nachgekommen ist. Damit sind erneut die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen in Höhe von 260 Millionen Euro erfüllt. Die positive Bewertung des Konsolidierungskurses der saarländischen Landesregierung durch den Stabilitätsrat ist die Folge unserer berechenbaren, soliden und verlässlichen Haushaltspolitik. Wir haben die von uns angekündigten Maßnahmen entschlossen umgesetzt und damit dem Stabilitätsrat gezeigt, dass wir den anspruchsvollen Konsolidierungspfad weiter gehen“, erklärte er.
Besonders positiv sei, dass der Stabilitätsrat ausdrücklich gewürdigt habe, dass das Saarland im Haushaltsjahr 2015 deutlich weniger neue Schulden gemacht habe als ursprünglich geplant. „Der Stabilitätsrat erkennt ausdrücklich an, dass die Landesregierung die Nettokreditaufnahme 2015 im Vergleich zum Vorjahr nahezu halbiert hat.“
Stephan Toscani betonte aber auch: „Das Saarland muss auf dem Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse am eingeschlagenen Konsolidierungskurs festhalten. Dies wird angesichts der flüchtlingsbedingten Kosten sicher nicht einfach werden.“
Finanzminister Stephan Toscani stellte abschließend fest: „Damit alle Länder sich auf die Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse bei Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse vorbereiten können, bedarf es nicht nur der Fortsetzung des Konsolidierungskurses. Daneben ist auch eine Einigung zwischen Bund und Ländern zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erforderlich. Die Vorstellungen des Bundes und der Länder liegen nicht so weit auseinander, dass eine Einigung unmöglich ist. Entscheidend kommt es nun darauf an, ob es den politischen Willen zu einer zeitnahen Einigung gibt.“
Hintergrund Stabilitätsrat:
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Zusammen mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.
Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder mit Beginn des Jahres 2010 jährliche Stabilitätsberichte vor.
Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.
 
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